Vorlage - BR-077/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz genehmigt die vorstehende, durch den Amtsdirektor im Einvernehmen mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister getroffene Eilentscheidung, vorbehaltlich der Entscheidung der Unteren Straßenverkehrsbehörde zur Errichtung einer Behelfsbushaltestelle (bis zur endgültigen Entscheidung über die Baumaßnahme „Errichtung einer Bushaltestelle“) in Britz, Zum Hasenpfuhl vor der Ausfahrt der NORMA-Filiale (Gemarkung: Britz, Flur: 3, Flurstück: 1139) aus Richtung EWG Eberswalder Wurst GmbH kommend.
Die Einkaufmöglichkeiten im Ortsteil Golzow sind eingeschränkt bzw. werden sich in Zukunft wohl noch weiter verschlechtern. Auch aus diesem Grund wurde die Eröffnung der „NORMA“-Filiale in Britz mit Freude zur Kenntnis genommen und angenommen. Leider ist diese mit dem Bus nur schwer erreichbar. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, in unmittelbarer Nähe der Filiale eine Bushaltestelle einzurichten.
Es wird beabsichtigt zum 01.12.2016 in den Regelverkehr einzutreten, da ansonsten ein Eintritt erst wieder Mitte 2017 zum Schuljahreswechsel möglich ist. Aus diesen Gründen ist eine Entscheidung nach § 58 BbgKVerf notwendig.
Zum jetzigen Zeitpunkt entstehen noch keine Kosten für den Bau einer Bushaltestelle. Bis Oktober 2017 soll dann ein Antrag auf Refinanzierung der Kosten für die Errichtung einer Haltestelle entsprechend den gesetzlichen und baulichen Bestimmungen (Fördermittelquote: 50 %) beim Landkreis Barnim gestellt werden.
Nach Beschlussfassung wird unverzüglich ein entsprechender Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung beim Landkreis Barnim, Untere Straßenverkehrsbehörde, gestellt.
Eilentscheidung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt vorbehaltlich der Entscheidung der Unteren Straßenverkehrsbehörde die Errichtung einer Bushaltestelle in Britz, Zum Hasenpfuhl vor der Ausfahrt der NORMA-Filiale (Gemarkung: Britz, Flur: 3, Flurstück 1139) aus Richtung EWG Eberswalder Wurst GmbH kommend. Die Eilentscheidung ist aus zeitlichen Gründen unabweisbar und unaufschiebbar.
Britz, den 27.10.2016
Jörg Matthes André Guse Amtsdirektor ehrenamtlicher Bürgermeister Der Gemeinde Britz
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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