Vorlage - BR-077/2016

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung gemäß § 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg / Errichtung einer Bushaltestelle in Britz, Zum Hasenpfuhl vor der Ausfahrt der NORMA-Filiale (Gemerkung: Britz, Flur: 3, Flurstück: 1139) aus Richtung EGW Eberswalder Wurst GmbH kommend
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
28.11.2016 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan neu

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz genehmigt die vorstehende, durch den Amtsdirektor im Einvernehmen mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister getroffene Eilentscheidung, vorbehaltlich der Entscheidung der Unteren Straßenverkehrsbehörde zur Errichtung einer Behelfsbushaltestelle

(bis zur endgültigen Entscheidung über die Baumaßnahme „Errichtung einer Bushaltestelle“) in Britz, Zum Hasenpfuhl vor der Ausfahrt der NORMA-Filiale (Gemarkung: Britz, Flur: 3, Flurstück: 1139) aus Richtung EWG Eberswalder Wurst GmbH kommend.

 

 

 


Die Einkaufmöglichkeiten im Ortsteil Golzow sind eingeschränkt bzw. werden sich in Zukunft wohl noch weiter verschlechtern. Auch aus diesem Grund wurde die Eröffnung der „NORMA“-Filiale in Britz mit Freude zur Kenntnis genommen und angenommen. Leider ist diese mit dem Bus nur schwer erreichbar. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, in unmittelbarer Nähe der Filiale eine Bushaltestelle einzurichten.

 

Es wird beabsichtigt zum 01.12.2016 in den Regelverkehr einzutreten, da ansonsten ein Eintritt erst wieder Mitte 2017 zum Schuljahreswechsel möglich ist. Aus diesen Gründen ist eine Entscheidung nach § 58 BbgKVerf notwendig.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt entstehen noch keine Kosten für den Bau einer Bushaltestelle. Bis Oktober 2017 soll dann ein Antrag auf Refinanzierung der Kosten für die Errichtung einer Haltestelle entsprechend den gesetzlichen und baulichen Bestimmungen (Fördermittelquote: 50 %) beim Landkreis Barnim gestellt werden.

 

Nach Beschlussfassung wird unverzüglich ein entsprechender Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung beim Landkreis Barnim, Untere Straßenverkehrsbehörde, gestellt.

 

Eilentscheidung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt vorbehaltlich der Entscheidung der Unteren Straßenverkehrsbehörde die Errichtung einer Bushaltestelle in Britz, Zum Hasenpfuhl vor der Ausfahrt der NORMA-Filiale (Gemarkung: Britz, Flur: 3, Flurstück 1139) aus Richtung EWG Eberswalder Wurst GmbH kommend. Die Eilentscheidung ist aus zeitlichen Gründen unabweisbar und unaufschiebbar.

 

Britz, den 27.10.2016

 

Jörg Matthes     André Guse

Amtsdirektor     ehrenamtlicher Bürgermeister

      Der Gemeinde Britz

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan neu (206 KB)