Vorlage - CH-068/2016

 
 
Betreff: Errichtung einer Bushaltestelle in Chorin, OT Golzow, Alte Handelsstraße in Höhe der Hausnummer 16 / 18 (Bereich Parktasche) und OT Senftenhütte, Ärmel in Höhe der Hausnummer 12 (Bereich Grünfläche)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.10.2016 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Golzow
Lageplan Senftenhütte

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Errichtung einer Bushaltestelle in Chorin, OT Golzow, Alte Handelsstraße in Höhe der Hausnummer 16 / 18 (Bereich Parktasche) und OT Senftenhütte, Am Ärmel in Höhe der Hausnummer 12 (Bereich Grünfläche).


Die Einkaufsmöglichkeiten in den Ortsteilen Golzow und Senftenhütte sind eingeschränkt bzw. werden sich in Zukunft wohl noch weiter verschlechtern. Auch aus diesem Grund wurde die Eröffnung der „NORMA“-Filiale in Britz mit Freude zur Kenntnis genommen und angenommen. Leider ist diese mit dem Bus nur schwer erreichbar.

Der Haltepunkt der RB 63 ist ungeeignet aufgrund seiner Lage sowohl für ältere als auch für gehbehinderte Personen, so dass diese zwangsläufig auf den Bus ausweichen müssten. Allerdings stellen auch die Buslinien 922 und 921 keine geeigneten Beförderungsmöglichkeiten dar. Da es sich bei den genannten Buslinien um Schulbusse handelt, fahren diese natürlich weder am Wochenende, noch während der Schulferien. Des Weiteren verkehren sie auch nur zu bestimmten Zeiten - morgens und nachmittags -, sodass in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr kein Bus fährt.

Noch problematischer gestaltet sich die Verbindung nach Joachimsthal. Es gibt derzeit lediglich eine Möglichkeit dorthin zu gelangen, nämlich mit der Buslinie 921 gegen 15.00 Uhr. Eine Rückfahrmöglichkeit mit dem Bus existiert hier nicht. Man müsste bis zum nächsten Morgen warten, um dann gegen 7.30 Uhr wieder nach Golzow fahren zu können.

Viele Einwohner von Golzow haben jedoch ihre Hausärzte in Joachimsthal und möchten auch die dortigen Einkaufmöglichkeiten nutzen. Da die Erreichbarkeit hier nicht gegeben ist, sind die Einwohner hier auf „nachbarschaftliche Hilfe“ angewiesen.

Durch eine Änderung der Buslinie ist auch die Erreichbarkeit des Rathauses für die Bewohner von Senftenhütte und Golzow gegeben.

 

Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, eine Buslinie, die den vorbezeichneten Bedarf abdeckt, einzurichten.

 

Es wird beabsichtigt zum 01.12.2016 in den Regelverkehr einzutreten, da ansonsten ein Eintritt erst wieder Mitte 2017 zum Schuljahreswechsel möglich ist.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt entstehen noch keine Kosten für den Bau einer Bushaltestelle. Bis Oktober 2017 soll dann ein Antrag auf Refinanzierung der Kosten für die Errichtung einer Haltestelle entsprechend der gesetzlichen und baulichen Bestimmungen (Fördermittelquote: 50 %) beim Landkreis Barnim gestellt werden.

 

Nach Beschlussfassung wird unverzüglich ein entsprechender Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung beim Landkreis Barnim, Untere Straßenverkehrsbehörde, gestellt.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Golzow (292 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan Senftenhütte (222 KB)