Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 670.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt:
Nach § 65 der BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf). Der Haushaltsausgleich ist 2017 nach § 63 (4) der BbgKVerf gegeben.
Finanzielle Auswirkungen
ja nein
Kosten
Kontierung
Haushaltsjahr(e)
2017-2020
Mittel stehen zur Verfügung
Bemerkungen/Deckungsvorschlag
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Siehe Haushaltsplan 2017 sowie mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2018-2020
Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:
Jörg Matthes
Amtsdirektor
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen