Vorlage - AA-052/2016

 
 
Betreff: Fahrradunterstellmöglichkeiten Schule Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
03.11.2016 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vergabe der Maßnahme »überdachte Fahrradunterstellmöglichkeit Schule Britz« in 2016 durchzuführen. Die Mittel sind, wie dargestellt zu verwenden und bei Bedarf in das Haushaltsjahr 2017 in Höhe der Notwendigkeit und im finanziellen Rahmen zu übertragen.

 

 


Sachverhalt:

Mit Posteingang 26.10.2016 liegt der Bescheid des MBJS (vorab per E-Mail am 24.10.2016) zur Rückübertragung der Max-Kienitz-Grundschule auf die Gemeinde Britz und der Grundschule in Oderberg auf die Stadt Oderberg vor.

 

Die Verwaltung hat umgehend über den Arbeitsstand hinsichtlich der geplanten Maßnahmen und Beschaffungen 2016 eine Auswertung erarbeitet. Aus der ging hervor, dass in der Schule Britz hinsichtlich der Neugestaltung der Außenanlagen noch Handlungsbedarf besteht. Hier waren unter der Haushaltsstelle 2110160-20201-0332010 (Bilanzkonto) 50.000 € für das Schaffen eines überdachten Fahrradunterstandes für die Schüler geplant. Der jetzige nicht überdachte Fahrradstand stellt eine Gefahr dar, weil der Grund und Boden stark mit Wurzelwerk durchzogen ist.

 

Da die geplante Maßnahme mit geschätzten 59.450 € über der Wertgrenze des § 7 Absatz 1 Ziffer 1 der Hauptsatzung des Amtes liegt, ist es notwendig, dem Amtsausschuss zur beabsichtigten Vergabe einen Beschlussvorschlag mit allen entscheidungsrelevanten Fakten und den voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen vorzulegen.

 

Die Maßnahme umfasst folgende Einzelpositionen:

        Überdachung und 50 Einstellplätze inklusive Fundamente, Lieferung und Montage

        Herstellen der Einstell- und Bewegungsflächen

 

Bei den ermittelten Kosten erfolgte die Orientierung an dem Fabrikat »Ziegler«. Erst durch die Ausschreibung ist der genaue Betrag ermittelbar. Es erfolgte noch keine genaue Abstimmung zwischen den Beteiligten über die Einzelheiten.

 

Der Mehrbedarf kann gedeckt werden aus geplanten und nicht verbrauchten Haushaltsmitteln unter der Haushaltsstelle 21101015-20201-5211000. Hier waren u .a. für die Erneuerung der Schmutz-Wasserleitung 10.000 € geplant, die tatsächlich nur mit 2.256,20 € in Anspruch genommen wurden. Auch wurden die Baumersatzpflanzungen nicht vorgenommen, für die 3.000 € vorgesehen waren. Insgesamt sind bisher 52.000 € unter der genannten Haushaltsstelle nicht in Anspruch genommen, die zur Deckung des Mehrbedarfes zur Verfügung stehen würden.

 

Die Maßnahme sollte angesichts der besonderen Situation der Rückübertragung der Schulträgerschaft noch in diesem Haushaltsjahr begonnen werden, um eventuell eine Übertragung der Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2017 im Amtshaushalt zum Beenden der Maßnahme zu ermöglichen.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 59.450 €

2110160-20201-0332010

2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Der Mehrbedarf kann gedeckt werden aus 2110160-20201-5211000

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: 50.000 €

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen