Vorlage - AA-053/2016
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Amtsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vergabe der Maßnahme »Beseitigung Risse in Außenwand Schule Oderberg« in 2016 durchzuführen. Die Mittel sind wie dargestellt zu verwenden und bei Bedarf in das Haushaltsjahr 2017 in Höhe der Notwendigen Kosten und im finanziellen Rahmen zu übertragen.
Sachverhalt: Mit Posteingang 26.10.2016 liegt der Bescheid des MBJS (vorab per E-Mail am 24.10.2016) zur Rückübertragung der Max-Kienitz-Grundschule auf die Gemeinde Britz und der Grundschule in Oderberg auf die Stadt Oderberg vor.
Die Verwaltung hat umgehend über den Arbeitsstand hinsichtlich der geplanten Maßnahmen und Beschaffungen 2016 eine Auswertung erarbeitet. Aus der ging hervor, dass in der Schule Oderberg noch Handlungsbedarf besteht. Bei einer Vor-Ort-Begehung wurden in einigen Räumen Risse in der Außenwand festgestellt Es muss festgestellt werden, welche Ursachen diese Risse haben und wie man dieses Problem abstellen kann. In einem zweiten Schritt sind dann die Risse zu beseitigen. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Diese Maßnahme war nicht geplant, wohl aber andere, die aus heutiger Sicht nicht umgesetzt werden können, wie z. B. die Renovierung zusätzlicher Räume für die Schulnutzung im Rathaus (geplant mit 6.000 €) oder der Abriss des WC-Gebäudes (12.000 €).
Genau steht der Bedarf für die Ursachenermittlung und die Reparatur nicht fest. Es kann aber durchaus davon ausgegangen werden, dass die Wertgrenze des § 7 Absatz 1 Ziffer 1 der Hauptsatzung des Amtes von 10.000 € überschritten wird. Daher ist es notwendig, dem Amtsausschuss zur beabsichtigten Vergabe einen Beschlussvorschlag mit allen entscheidungsrelevanten Fakten und den voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen vorzulegen.
Die Maßnahme umfasst folgende Einzelpositionen: Feststellung der Ursache der Rissebildung im Mauerwerk durch Fachfirma Abstellen der Schäden
Die Maßnahme sollte angesichts der besonderen Situation der Rückübertragung der Schulträgerschaft noch in diesem Haushaltsjahr begonnen werden, um eventuell eine Übertragung der Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2017 im Amtshaushalt zum Beenden der Maßnahme zu ermöglichen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |