Vorlage - OD-044/2016
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2016. Der strukturelle sowie der materielle Ausgleich wird im Haushaltsjahr 2017 sowie im mittelfristigen Ergebnisplanzeitraum nach § 63 (4) der BbgKVerf erreicht. Bis zum 31.12.2019 soll der negative Zahlungsmittelbestand auf 452.670,99 € abgebaut werden.
Sachverhalt: Nach § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) hat die Stadt Oderberg für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der BbgKVerf). Der strukturelle und der materielle Haushaltsausgleich des ordentlichen Ergebnisses ist nach § 63 (4) der BbgKVerf im Jahr 2017 sowie in den weiteren Jahren des mittelfristigen Finanzplanzeitraumes, also bis 2019, möglich.
Die Haushaltssituation der Stadt Oderberg ist weiterhin sehr angespannt, weil die Zahlungsüberschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zur ordentlichen Tilgung der Kredite und zum Abbau des negativen Zahlungsmittelbestandes (2019 Bestand voraussichtlich rund -452.000 €) nicht ausreichen.
Aus diesem Grund ist für die Stadt Oderberg ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Der § 63 Abs. 5 BbgKVerf schreibt vor, dass über das Haushaltssicherungskonzept ein gesonderter Beschluss herbeizuführen ist. Im Runderlass Nr.1/2013 wird empfohlen, das Haushaltssicherungskonzept noch vor der Haushaltssatzung zu behandeln.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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