Vorlage - OD-050/2016

 
 
Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Oderberg 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
16.11.2016 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1.1 Festsetzung des Entwurfs der Haushaltssatzung
1.0 HH Oderberg 2016 Haushaltssatzung
2.0 VORBERICHT Stadt Oderberg 2016
2.1 Anlage Umlagengrundlage 18.03.2016
3.0 HHPL OB 2016 Gesamtergebnis- Gesamtfinanzhaushalt mittelfr. Ergebnis- und Finanzplanung 2016-2019
4.0 HHPL OB 2016 Teilhaushalte und Produkthaushalte
5.1 HHPL OB 2016 Investitionsübersicht
5.2 Übersicht Verpflichtungsermächtigung
5.3 Verbindlichkeitenübersicht
5.4 Rücklagenübersicht
5.5 Rückstellungenübersicht
5.6 Sonderpostenübersichten
5.7 Übersicht Umlagen
5.8 Übersicht Ergebnisentwicklung

Die Stadt Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 595.000 € festgesetzt.Der Haushaltsausgleich nach   § 63 (4) der BbgKVerf wird im Jahr 2017 erreicht.

 


Sachverhalt:

Nach § 65 der BbgKVerf hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der brandenburgischen Kommunalverfassung- BbgKVerf). Der materielle und strukturelle Haushaltsausgleich des ordentlichen Ergebnisses ist nach § 63 (4) der BbgKVerf erst im Jahr 2017 und auch in den weiteren Jahren des mittelfristigen Finanzplanzeitraumes, also bis 2019, möglich.

 

Dennoch ist die Haushaltssituation der Stadt Oderberg sehr angespannt, weil die Zahlungmittelüberschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zur ordentlichen Tilgung der Kredite und zum Abbau des negativen Zahlungsmittelbestandes (2019 Bestand voraussichtlich rund -452.000 €) nicht ausreichen. Aus diesem Grund ist für die Stadt Oderberg trotz eines ausgeglichenen Ergebnishaushaltes ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

 

Die Haushaltssatzung kann erst nach Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch den Landrat des Landkreises Barnim als allgemeine untere Landesbehörde zum 01.01.2016 in Kraft gesetzt werden.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

2016-2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Siehe Haushaltsplan sowie mittel- und langfristige Finanzplanung

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.1 Festsetzung des Entwurfs der Haushaltssatzung (425 KB)    
Anlage 2 2 1.0 HH Oderberg 2016 Haushaltssatzung (50 KB)    
Anlage 3 3 2.0 VORBERICHT Stadt Oderberg 2016 (136 KB)    
Anlage 4 4 2.1 Anlage Umlagengrundlage 18.03.2016 (198 KB)    
Anlage 5 5 3.0 HHPL OB 2016 Gesamtergebnis- Gesamtfinanzhaushalt mittelfr. Ergebnis- und Finanzplanung 2016-2019 (57 KB)    
Anlage 6 6 4.0 HHPL OB 2016 Teilhaushalte und Produkthaushalte (450 KB)    
Anlage 7 7 5.1 HHPL OB 2016 Investitionsübersicht (44 KB)    
Anlage 8 8 5.2 Übersicht Verpflichtungsermächtigung (63 KB)    
Anlage 9 9 5.3 Verbindlichkeitenübersicht (36 KB)    
Anlage 10 10 5.4 Rücklagenübersicht (34 KB)    
Anlage 11 11 5.5 Rückstellungenübersicht (94 KB)    
Anlage 12 12 5.6 Sonderpostenübersichten (34 KB)    
Anlage 13 13 5.7 Übersicht Umlagen (35 KB)    
Anlage 14 14 5.8 Übersicht Ergebnisentwicklung (37 KB)