Vorlage - OD-050/2016
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadt Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 595.000 € festgesetzt.Der Haushaltsausgleich nach § 63 (4) der BbgKVerf wird im Jahr 2017 erreicht.
Sachverhalt: Nach § 65 der BbgKVerf hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der brandenburgischen Kommunalverfassung- BbgKVerf). Der materielle und strukturelle Haushaltsausgleich des ordentlichen Ergebnisses ist nach § 63 (4) der BbgKVerf erst im Jahr 2017 und auch in den weiteren Jahren des mittelfristigen Finanzplanzeitraumes, also bis 2019, möglich.
Dennoch ist die Haushaltssituation der Stadt Oderberg sehr angespannt, weil die Zahlungmittelüberschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zur ordentlichen Tilgung der Kredite und zum Abbau des negativen Zahlungsmittelbestandes (2019 Bestand voraussichtlich rund -452.000 €) nicht ausreichen. Aus diesem Grund ist für die Stadt Oderberg trotz eines ausgeglichenen Ergebnishaushaltes ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.
Die Haushaltssatzung kann erst nach Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch den Landrat des Landkreises Barnim als allgemeine untere Landesbehörde zum 01.01.2016 in Kraft gesetzt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |