Vorlage - CH-071/2016
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, der Sportgemeinschaft Brodowin 63 e.V. mit einem finanziellen Zuschuss zu den Betriebskosten des Sportplatzes/Sportlerheims für das Jahr 2015 in Höhe von ____________________€ zu unterstützen.
Sachverhalt:
Die Sportgemeinschaft Brodowin 63 e.V. ist satzungsgemäß ein Sportverein und Mitglied des Landessportbundes. Der Verein nutzt den Sportplatz der Gemeinde Chorin OT Brodowin für die Verwirklichung seiner satzungsgemäßen Ziele auf Grundlage eines Nutzungsvertrages vom 01.01.2004.
Nach § 3 Absatz 2 des Vertrages setzt die Gemeinde die jährlichen Betriebskosten für die Bewirtschaftung des Sportplatzes fest und stellt diese dem Verein pauschal in Rechnung. Insgesamt beliefen sich diese Betriebskosten auf 2.210,45€ (Anlage 1).
Auf Grundlage von § 3 Absatz. 4 des Vertrages kann die Gemeindevertretung Chorin dem Verein auf Antrag einen Zuschussförderung in Höhe des jährlichen Nutzungsentgeltes / der jährlichen Betriebskosten gewähren.
Der Verein stellte nach Maßgabe des Nutzungsvertrages rechtzeitig am 18.09.2015 einen Antrag auf Bezuschussung in Höhe der im § 3 Absatz 2 genannten Betriebskosten (Anlage 2).
Der Haupt-und Finanzausschuss Chorin hat in der Sitzung vom 08.11.2016 diesen Sachverhalt bereits thematisiert, aber keine Empfehlung ausgesprochen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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