Vorlage - BR-028/2014

 
 
Betreff: 2. Änderungssatzung der Gemeinde Britz über die Reinigung (Straßenreinigung/ Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Gemeinde Britz (Straßenreinigungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
31.03.2014 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen  (BR-28/2014)
Anlagen:
2.Änderungssatzung Straßenreinigung
Straßenreinigung Kurze Straße Kalkulation Aufwand

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Britz über die Reinigung (Straßenreinigung/ Winterdienst) öffentlicher Straßen  in der Gemeinde Britz (Straßenreinigungssatzung). Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Laut der bestehenden Satzung der Gemeinde Britz über die Reinigung (Straßenreinigung/ Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Gemeinde Britz (Straßenreinigungssatzung) in der Fassung vom 09.11.2011 sind die Grundreinigung nach der Wintersaison und die Sommerreinigungen der „Kurzen Straße“ durch die Gemeinde nicht vorgesehen. Gemäß Straßenreinigungssatzung wird derzeit die Grund- und Sommerreinigung der Fahrbahn durch die Grundstückseigentümer vorgenommen. Nachdem es sich nun um eine befestigte Straße handelt, ist durch die Gemeindevertreter über eine Änderung der Straßenreinigungssatzung zu beschließen.

Die „Kurze Straße“ ist derzeit in die Reinigungszone I eingeteilt. Will man die Grundreinigung nach der Wintersaison und drei Sommerreinigungen durchführen, so ist die „Kurze Straße“ in die Reinigungszone III aufzunehmen. Das bedeutet, dass künftig der Winterdienst auf der Fahrbahn, die Grundreinigung nach der Wintersaison auf der Fahrbahn, die Sommerreinigung der Fahrbahn und die Reinigung der Straßenregeneinläufe  (so vorhanden) durch die Gemeinde zu leisten sind. Der Winterdienst und die Reinigung auf den Gehwegen und auf den Radwegen sind durch die Grundstückseigentümer zu leisten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

137,29 €

5450101 20102 5241050

2014 ff.

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2.Änderungssatzung Straßenreinigung (50 KB)    
Anlage 1 2 Straßenreinigung Kurze Straße Kalkulation Aufwand (55 KB)