Vorlage - BR-028/2014
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Britz über die Reinigung (Straßenreinigung/ Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Gemeinde Britz (Straßenreinigungssatzung). Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Laut der bestehenden Satzung der Gemeinde Britz über die Reinigung (Straßenreinigung/ Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Gemeinde Britz (Straßenreinigungssatzung) in der Fassung vom 09.11.2011 sind die Grundreinigung nach der Wintersaison und die Sommerreinigungen der „Kurzen Straße“ durch die Gemeinde nicht vorgesehen. Gemäß Straßenreinigungssatzung wird derzeit die Grund- und Sommerreinigung der Fahrbahn durch die Grundstückseigentümer vorgenommen. Nachdem es sich nun um eine befestigte Straße handelt, ist durch die Gemeindevertreter über eine Änderung der Straßenreinigungssatzung zu beschließen. Die „Kurze Straße“ ist derzeit in die Reinigungszone I eingeteilt. Will man die Grundreinigung nach der Wintersaison und drei Sommerreinigungen durchführen, so ist die „Kurze Straße“ in die Reinigungszone III aufzunehmen. Das bedeutet, dass künftig der Winterdienst auf der Fahrbahn, die Grundreinigung nach der Wintersaison auf der Fahrbahn, die Sommerreinigung der Fahrbahn und die Reinigung der Straßenregeneinläufe (so vorhanden) durch die Gemeinde zu leisten sind. Der Winterdienst und die Reinigung auf den Gehwegen und auf den Radwegen sind durch die Grundstückseigentümer zu leisten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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