Vorlage - CH-073/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf Grundlage von § 43 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 16 der Geschäftsordnung, einen »Haupt- und Finanzausschuss« mit sechs Mitgliedern zu bilden.
Sachverhalt:
Nach der Auflösung des bisherigen Haupt- und Finanzausschusses (vgl. Vorlage CH-051/2016) ist durch die Gemeinde ein Haupt- und Finanzausschuss nach § 43 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 16 der Geschäftsordnung zu bilden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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