Vorlage - CH-074/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin wählt folgende Mitglieder in den Haupt- und Finanzausschuss:
Sachverhalt:
Die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgt durch Mehrheitswahl der Gemeindevertreter nach § 41 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Dazu schlägt die Gemeindevertretung Mitglieder vor und entscheidet über die Vorschläge durch offenen Wahlbeschluss.
Neben diesen Mitgliedern können im Weiteren nach § 43 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Einwohner zu beraten Mitgliedern in die Ausschüsse berufen werden (sachkundige Einwohner).
In diesem Zusammenhang ist auch der Vorsitzende des Ausschusses festzulegen.
Im Übrigen wird auf die Vorlagen CH-051/2016 und CH-073/2016 verwiesen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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