Vorlage - BR-079/2016

 
 
Betreff: Kinderschutzvereinbarung gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Vorberatung
21.11.2016 
Sozialausschuss Britz    
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
28.11.2016 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vereinbarung Kinderschutz

Der Amtsdirektor wird ermächtigt, die Kinderschutzvereinbarung für die Gemeinde Britz abzuschließen.

 

 


Sachverhalt:

 

Zwischen den in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg befindenden Kindertagesstätten sowie den kommunalen Einrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Britz und dem Landkreis Barnim soll gemäß §§ 8a, 8b, 72a, 79, 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch und §§ 1-4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz eine Vereinbarung zum Kinderschutz getroffen werden.

 

Gegenstand der Vereinbarung ist die Darstellung der Verfahrensweise der Zusammenarbeit von Jugendamt und Trägern von Jugendhilfeeinrichtungen. Nur auf der Basis eines kooperativen Zusammenwirkens kann die Sicherung des Wohls der Kinder und Jugendlichen gelingen. Die o.g. Vereinbarung bietet die benannte Basis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung Kinderschutz (1223 KB)