Vorlage - BR-079/2016
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Der Amtsdirektor wird ermächtigt, die Kinderschutzvereinbarung für die Gemeinde Britz abzuschließen.
Sachverhalt:
Zwischen den in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg befindenden Kindertagesstätten sowie den kommunalen Einrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Britz und dem Landkreis Barnim soll gemäß §§ 8a, 8b, 72a, 79, 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch und §§ 1-4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz eine Vereinbarung zum Kinderschutz getroffen werden.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Darstellung der Verfahrensweise der Zusammenarbeit von Jugendamt und Trägern von Jugendhilfeeinrichtungen. Nur auf der Basis eines kooperativen Zusammenwirkens kann die Sicherung des Wohls der Kinder und Jugendlichen gelingen. Die o.g. Vereinbarung bietet die benannte Basis.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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