Vorlage - CH-077/2016

 
 
Betreff: Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen an der Ragöser Mühle“ gem. § 12 BauGB im OT Sandkrug
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
24.11.2016 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage Beschluss-Nr. CH-077-2016

Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufstellung eines

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen an der Ragöser Mühle“ gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Sandkrug, Flur 1, Flurstück 402

teilweise. Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden

Kosten einschl. der Änderung des Flächennutzungsplanes sind durch den Vorhabenträger zu

tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines  Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

Vorhabenträger

Frau Waltraut Peters, Am Seedeich 39, 27472 Cuxhafen vertreten durch

Behr -Immobilien, Salomon-Goldschmidt-Str. 11, 16225 Eberswalde.

 

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Sandkrug, nordwestlich der L 200 und östlich des Ragöser Fließ. Das Plangebiet besteht aus dem Flurstück 402 tlw. in der Flur 1 der Gemarkung Sandkrug. Der Geltungsbereich umfasst  ca. 1.47 ha und ist aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erschließung von Wohnbauflächen.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan für die Gemeinde Chorin ist die zu überplanende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Änderung des FNP wird im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten einschl. der Kosten der Änderung des Flächennutzungsplanes sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines  Durchführungsvertrages zwischen der Gemeinde Chorin und dem Vorhabenträger notwendig und vorgesehen.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem.  § 3 Abs. 1 Satz 1 erfolgt parallel mit der Beteiligung zur Änderung des FNP in Form einer Offenlage. Die Termine werden im Amtsblatt für das

Amt Britz-Chorin-Oderberg bekanntgegeben.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Mit der Umsetzung des VBP „Wohnen an der Ragöser Mühle“ wird das Ziel verfolgt, den

steigenden Bedarf an Wohnbauflächen in der Gemeinde Chorin zu decken.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Beschluss-Nr. CH-077-2016 (560 KB)