Vorlage - CH-077/2016
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Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen an der Ragöser Mühle“ gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Sandkrug, Flur 1, Flurstück 402 teilweise. Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten einschl. der Änderung des Flächennutzungsplanes sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.
Sachverhalt:
Vorhabenträger Frau Waltraut Peters, Am Seedeich 39, 27472 Cuxhafen vertreten durch Behr -Immobilien, Salomon-Goldschmidt-Str. 11, 16225 Eberswalde.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Sandkrug, nordwestlich der L 200 und östlich des Ragöser Fließ. Das Plangebiet besteht aus dem Flurstück 402 tlw. in der Flur 1 der Gemarkung Sandkrug. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1.47 ha und ist aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erschließung von Wohnbauflächen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan für die Gemeinde Chorin ist die zu überplanende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Änderung des FNP wird im Parallelverfahren durchgeführt.
Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten einschl. der Kosten der Änderung des Flächennutzungsplanes sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen der Gemeinde Chorin und dem Vorhabenträger notwendig und vorgesehen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 erfolgt parallel mit der Beteiligung zur Änderung des FNP in Form einer Offenlage. Die Termine werden im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg bekanntgegeben. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Mit der Umsetzung des VBP „Wohnen an der Ragöser Mühle“ wird das Ziel verfolgt, den steigenden Bedarf an Wohnbauflächen in der Gemeinde Chorin zu decken.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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