Vorlage - CH-078/2016
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1.Die während der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bürger, Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
3. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht wurde zum 2. Entwurf überarbeitet.
4. Der 2. Entwurf des VBP, der Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. §4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
5. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des VBP gem. §3 Abs. 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 27.02.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ gefasst. Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer öffentlichen Auslegung in den Amtsräumen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg in der Zeit vom 10.08.2015 bis einschließlich 11.09.2015 statt. Gleichzeitig fand die Behördenbeteiligung statt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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