Vorlage - CH-080/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin legt
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als Vorsitzenden des Entwicklungsausschusses fest.
Sachverhalt:
Der bisherige Vorsitzende des Entwicklungsausschusses, Herr Dr. Luthardt, legte mit Schreiben vom 4. Mai 2016 sein Amt als Ausschussvorsitzender nieder.
Nach § 43 Absatz 5 der Kommunalfassung des Landes Brandenburg benennt die berechtigte Fraktion den Ausschussvorsitzenden gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung. In Ermangelung von Fraktionen, sollte sich die Gemeindevertretung Chorin auf einen Vorsitzenden des Entwicklungsausschusses einigen und diese Person durch deklaratorischen Beschluss festlegen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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