Vorlage - CH-081/2016
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1.Der 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (Anlage 1).
2. Der 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit FFH-Vorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Chorin hat am 24.11.2016 die Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen. Der Entwurf wurde zum 2. Entwurf überarbeitet. Die Änderungen gegenüber dem Entwurf Stand Mai 2015 sind in der Anlage 2 aufgeführt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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