Vorlage - BR-080/2016

 
 
Betreff: Bildung eines »Schulausschusses«
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
28.11.2016 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 43 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 16 der Geschäftsordnung der Gemeinde Britz zum 01.01.2017 einen »Schulausschuss« mit vier Mitgliedern und zwei sachkundigen Einwohnern zu bilden.

 

Als Mitglieder werden

 

Herr André Guse

Herr Reiner Gersdorf

Frau Hannelore Gersdorf

Herr Lutz-Werner Marten

 

benannt. Den Vorsitz übernimmt Herr André Guse.

 


Sachverhalt:

 

Mit Bescheid vom 19.10.2016 (Posteingang 26.10.2016) wurde der Antrag auf Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg auf die Gemeinde Britz für die Max-Kienitz-Grundschule genehmigt. Somit wird die Gemeinde ab dem 01.01.2017 wieder Träger der Schule in Britz.

 

Um sich dieser Aufgabe zu stellen und gezielt die Entwicklung der Schule voranzubringen, soll ein Ausschuss gebildet werden, der sich ausschließlich um die Belange der Schule kümmert.

 

Grundlage für die Bildung eines beratenden Ausschusses bildet der § 43 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 16 der Geschäftsordnung der Gemeinde Britz.

 

Der »Schulausschuss« soll aus vier Mitgliedern und zwei sachkundigen Einwohnern bestehen. Vorgeschlagen als Mitglied werden die Ausschussvorsitzenden des Bau-, Finanz- und Sozialausschusses und der Bürgermeister. Die sachkundigen Einwohner werden zu einem späteren Zeitpunkt auf Vorschlag benannt.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

1.375,00 €

1110101-20100-5421000

2017 ff

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

über Gesamtdeckung des Haushaltes, sie sind bei einem Nachtrag im Haushalt zu veranschlagen

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen