Vorlage - BR-080/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 43 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 16 der Geschäftsordnung der Gemeinde Britz zum 01.01.2017 einen »Schulausschuss« mit vier Mitgliedern und zwei sachkundigen Einwohnern zu bilden.
Als Mitglieder werden
Herr André Guse Herr Reiner Gersdorf Frau Hannelore Gersdorf Herr Lutz-Werner Marten
benannt. Den Vorsitz übernimmt Herr André Guse.
Sachverhalt:
Mit Bescheid vom 19.10.2016 (Posteingang 26.10.2016) wurde der Antrag auf Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg auf die Gemeinde Britz für die Max-Kienitz-Grundschule genehmigt. Somit wird die Gemeinde ab dem 01.01.2017 wieder Träger der Schule in Britz.
Um sich dieser Aufgabe zu stellen und gezielt die Entwicklung der Schule voranzubringen, soll ein Ausschuss gebildet werden, der sich ausschließlich um die Belange der Schule kümmert.
Grundlage für die Bildung eines beratenden Ausschusses bildet der § 43 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 16 der Geschäftsordnung der Gemeinde Britz.
Der »Schulausschuss« soll aus vier Mitgliedern und zwei sachkundigen Einwohnern bestehen. Vorgeschlagen als Mitglied werden die Ausschussvorsitzenden des Bau-, Finanz- und Sozialausschusses und der Bürgermeister. Die sachkundigen Einwohner werden zu einem späteren Zeitpunkt auf Vorschlag benannt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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