Vorlage - BR-082/2016
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Die Gemeindevertreter der Gemeinde Britz beschließen die Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine „Vereinsförderrichtlinie“.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Britz ist sich der Bedeutung ihrer Vereine im Hinblick auf deren Tätigkeiten für das Gemeinwesen bewusst und sieht es als ihre Aufgabe an, die Vereinsarbeit und damit auch die Vielfalt der Vereinsarbeit zu fördern. Die Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg wurde durch die Gemeindevertretung Britz mit der Erarbeitung einer Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine „Vereinsförderrichtlinie“ beauftragt (Anlage 1). Der Entwurf wurde durch den Sozialausschuss in seiner Sitzung am 19.09.2016 vorberaten und in den Eckpunkten bestätigt.
Die in der Vereinsförderrichtlinie benannten Anlagen (Antragsformular, Allgemeine Nebenbestimmungen, Merkblatt für Antragsteller) sind noch in der Erarbeitung, werden aber zur Gemeindevertretersitzung am 28.11.2016 vorgelegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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