Vorlage - BR-083/2016
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Die Gemeindevertretung beschließt den Gesellschaftsvertrag der Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH Britz.
Sachverhalt:
Die Änderung des Gesellschaftervertrages war aufgrund mehrerer Hinweise der Kommunalaufsicht erforderlich. Der vorliegende Entwurf ist zur abschließenden Prüfung der Kommunalaufsicht übergeben worden. Sollten weitere Änderungen erforderlich sein, werden diese in der Sitzung der Gemeindevertretung besprochen und gegebenenfalls auch beschlossen. Gemäß § 6 Absatz 3 Gesellschaftervertrag wird die Gemeinde Britz in der Gesellschafterversammlung durch den Amtsdirektor vertreten. Durch diesen Beschluss wird der Amtsdirektor gebunden, in der Gesellschafterversammlung den Vertrag zu beschließen. Lt. § 2 Absatz 1 GmbH-Gesetz bedarf anschließend der Gesellschaftsvertrag der notariellen Ausfertigung und ist von allen Gesellschaftern zu unterschreiben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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