Vorlage - AA-022/2014
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Problemdarstellung/Sachverhalt:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hat in seiner Sitzung am 7.3.2013 beschlossen, ein Verfahren zur 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“ durchzuführen.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“, i.d. Fassung vom 25.7.2013 mit Begründung und Umweltbericht sowie den dazugehörigen Anlagen wurde in der Zeit vom 16.8.2013 bis 30.8.2013 öffentlich ausgelegt und von 1 Bürger eingesehen. Bedenken zum Vorhaben wurden nicht angemeldet.
Es erfolgte ebenso die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Dazu sind insgesamt 25 Stellungnahmen fristgemäß eingegangen. Die Hinweise und Stellungnahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden geprüft und in einem Abwägungsprozess zur Erstellung des Flächennutzungsplanentwurfes berücksichtigt.
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hat den Flächennutzungsplanentwurf auf seiner Sitzung am 7.11.2013 gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlage des Entwurfs der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin mit Stand vom 11.10.2013, die im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg vom 15.11.2013 (Ausgabe 12/2013) bekanntgemacht wurde, erfolgte vom 22.11.2013 bis einschließlich 22.12.2013.
Die Unterlagen wurden von einem Bürger eingesehen. Bedenken zum Vorhaben wurden nicht angemeldet.
Gleichzeitig wurden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden um Hinweise und Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin mit Stand vom 11.10.2013 gebeten.
Dazu sind insgesamt 22 Stellungnahmen fristgemäß eingegangen.
Nachdem das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Behörden, Nachbargemeinden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange beendet ist, hat der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen beraten, geprüft und abgewogen.
Nach der erfolgten Abwägung kann die 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 100 „Einzelhandelsstandort zur Nahversorgung – Joachimsthaler Straße, Britz“ beschlossen, ausgefertigt, zur Genehmigung eingereicht und öffentlich bekannt gemacht werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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