Vorlage - AA-058/2016
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Der Amtsausschuss beschließt den als Anlage zur Sitzungsvorlage vorgelegten Stellenplan 2017.
Sachverhalt:
Gemäß § 3 KomHKV Bbg ist dem Haushaltsplan ein Stellenplan beizufügen. Der Stellenplan hat für jeden nicht nur vorübergehenden beschäftigten Arbeitnehmer eine Stelle und für jeden Beamten eine Planstelle im Haushaltsjahr auszuweisen.
Für das Amt Britz-Chorin-Oderberg stellt sich der Stellenplan (Stand 22.11.2016) in der Summe gegenüber dem Stellenplan 2016 wie folgt dar:
Die Aufteilung auf die Kernverwaltung und die nachgeordneten Einrichtungen der Verwaltung ist folgendermaßen:
Die im Gesamtstellenplan ausgewiesene Differenz ist auf drei Faktoren zurückzuführen:
1. Ab dem 01.01.2017 befinden sich die Schulen im Amtsgebiet des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wieder in Trägerschaft der Gemeinden. Entsprechend erfolgte ein Betriebsübergang für das technische Personal vom Amt auf die Gemeinde Britz bzw. die Sadt Oderberg.
2. Für die Kernverwaltung wird eine Stellenerhöhung in den Fachämtern Kämmerei in Höhe von 0,375 VZE und Liegenschaften in Höhe von 0,750 VZE für erforderlich angesehen.
Die Notwendigkeit hierfür ist darin begründet, dass nach wie vor in der Kämmerei hinsichtlich der Aufarbeitung der Jahresabschlüsse ein erhöhter Arbeitsaufwand besteht. Auch müssen im Bereich der Wasser- und Bodenverbandsgebühren erhebliche Rückstände abgearbeitet werden. Auch das Liegenschaftsamt hat für die Erstellung der Jahresabschlüsse noch Zuarbeiten in Größenordnungen zu erbringen. Hier ist die erste Priorität auf die Erfassung und haushälterische Darstellung der Grundstücksangelegenheiten und Vorgänge im Zusammenhang mit Liegenschaftsan- und verkäufen zu legen. Im Liegenschaftsamt kommt hinzu, dass ein Mitarbeiter langzeiterkrankt war und eine Nachbesetzung der Stelle erst sehr spät erfolgen konnte, so dass auch im täglichen Dienstgeschäft einiges nicht abgearbeitet werden konnte.
Beide Stellen sind im Stellenplan 2017 mit einem kw-Vermerk (Wegfallvermerk) versehen und sind und sollen nur befristet besetzt werden.
3. In den Kindertagesstätten ist ein Stellenzuwachs zu verzeichnen, wobei sich dieser aus der Summe von verringertem und steigendem Stellenbedarf in einzelnen Kitas ergibt. So ist z. B. für das Jahr 2017 eine geringere zu betreuende Kinderzahl für die Kita in Niederfinow und für Golzow eine anwachsende prognostiziert.
Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise:
Es besteht die Notwendigkeit, die Aufgabenstruktur, die Ablauforganisation und nicht zuletzt die Bewertung der einzelnen Stellen kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Dies wurde auch seitens des Amtsauschusses angeregt. Die Notwendigkeit der Überprüfung der Stellenbewertungen ergibt sich zudem aus der Einführung einer neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 und dem daraus resultierenden Erfordernis, innerhalb eines Jahres rechtssichere Überleitungen vorzunehmen.
Vorgenanntes könnte im Rahmen einer externen Organisationsuntersuchung und Stellenüberprüfung einer Betrachtung unterzogen werden.
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Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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