Vorlage - AA-058/2016

 
 
Betreff: Stellenplan Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.42
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
01.12.2016 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2016-11-22 StPl_17_BCO

Der Amtsausschuss beschließt den als Anlage zur Sitzungsvorlage vorgelegten Stellenplan 2017.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 KomHKV Bbg ist dem Haushaltsplan ein Stellenplan beizufügen. Der Stellenplan hat für jeden nicht nur vorübergehenden beschäftigten Arbeitnehmer eine Stelle und für jeden Beamten eine Planstelle im Haushaltsjahr auszuweisen.

 

Für das Amt Britz-Chorin-Oderberg stellt sich der Stellenplan (Stand 22.11.2016) in der Summe gegenüber dem Stellenplan 2016 wie folgt dar:

 

 

Stellenplan 2016

Stellenplan 2017

Differenz

Teil 1.1 Beamte

5,0000 VZE

5,0000 VZE

0 VZE

Teil 1.2 Taiflich Beschäftigte

69,8000 VZE

67,8250 VZE

-1,9750 VZE

Teil 2 Besondere Abschnitte (ATZ)

0,5000 VZE

0 VZE

0,5000 VZE

 

Die Aufteilung auf die Kernverwaltung und die nachgeordneten Einrichtungen der Verwaltung ist folgendermaßen:

 

 

Stellenplan 2016

Stellenplan 2017

Differenz

Kernverwaltung

31,7500 VZE

32,875 VZE

1,1250 VZE

Baubetriebshof

9,9375 VZE

9,9375 VZE

0 VZE

Kindertagesstätten

29,3625 VZE

30,0125 VZE

0,6500 VZE

Schulen

3,750 VZE

0 VZE

-3,750 VZE

Summe

 

 

-1,9750 VZE

 

Die im Gesamtstellenplan ausgewiesene Differenz ist auf drei Faktoren zurückzuführen:

 

1. Ab dem 01.01.2017 befinden sich die Schulen im Amtsgebiet des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wieder in Trägerschaft der Gemeinden. Entsprechend erfolgte ein Betriebsübergang für das technische Personal vom Amt auf die Gemeinde Britz bzw. die Sadt Oderberg.

 

2. Für die Kernverwaltung wird eine Stellenerhöhung in den Fachämtern Kämmerei in Höhe von 0,375 VZE und Liegenschaften in Höhe von 0,750 VZE für erforderlich angesehen.

 

Die Notwendigkeit hierfür ist darin begründet, dass nach wie vor in der Kämmerei hinsichtlich der Aufarbeitung der Jahresabschlüsse ein erhöhter Arbeitsaufwand besteht. Auch müssen im Bereich der Wasser- und Bodenverbandsgebühren erhebliche Rückstände abgearbeitet werden. Auch das Liegenschaftsamt hat für die Erstellung der Jahresabschlüsse noch Zuarbeiten in Größenordnungen zu erbringen. Hier ist die erste Priorität auf die Erfassung und haushälterische Darstellung der Grundstücksangelegenheiten und Vorgänge im Zusammenhang mit Liegenschaftsan- und verkäufen zu legen. Im Liegenschaftsamt kommt hinzu, dass ein Mitarbeiter langzeiterkrankt war und eine Nachbesetzung der Stelle erst sehr spät erfolgen konnte, so dass auch im täglichen Dienstgeschäft einiges nicht abgearbeitet werden konnte.

 

Beide Stellen sind im Stellenplan 2017 mit einem kw-Vermerk (Wegfallvermerk) versehen und sind und sollen nur befristet besetzt werden.

 

3. In den Kindertagesstätten ist ein Stellenzuwachs zu verzeichnen, wobei sich dieser aus der Summe von verringertem und steigendem Stellenbedarf in einzelnen Kitas ergibt. So ist z. B. für das Jahr 2017 eine geringere zu betreuende Kinderzahl für die Kita in Niederfinow und für Golzow eine anwachsende prognostiziert.

 

Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise:

 

Es besteht die Notwendigkeit, die Aufgabenstruktur, die Ablauforganisation und nicht zuletzt die Bewertung der einzelnen Stellen kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Dies wurde auch seitens des Amtsauschusses angeregt. Die Notwendigkeit der Überprüfung der Stellenbewertungen ergibt sich zudem aus der Einführung einer neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 und dem daraus resultierenden Erfordernis, innerhalb eines Jahres rechtssichere Überleitungen vorzunehmen.

 

Vorgenanntes könnte im Rahmen einer externen Organisationsuntersuchung und Stellenüberprüfung einer Betrachtung unterzogen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

3.795.800,00 €

diverse

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Haushaltsplanung

Beschluss Nr. AA-047/2016

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-11-22 StPl_17_BCO (96 KB)