Sachverhalt:
Nach § 65 der BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf). Der strukturelle Haushaltsausgleich des ordentlichen Ergebnisses ist nach § 63 (4) der BbgKVerf im Jahr 2018 möglich. Der materielle Ausgleich ist im mittelfristigen Finanzplanzeitraum nicht möglich.
Aus diesem Grund ist für die Gemeinde Liepe ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.