Vorlage - CH-090/2016

 
 
Betreff: Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
26.01.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2016-11-29 Erste Änderung Hauptsatzung Chorin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die »Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Chorin« entsprechend der Anlage.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Bei der Prüfung der Hauptsatzung der Gemeinde Chorin durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim, wurden folgende redaktionelle Fehler festgestellt:

 

  1. In § 3 Absatz 1 wurde auf § 8 Absatz 5 verwiesen, hier hätte auf § 7 Absatz 5 verwiesen werden müssen.

 

  1. In § 7 Absatz 2 wird die Veröffentlichung von Bekanntmachungen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg geregelt, hier muss natürlich die Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Gemeinde Chorin benannt werden.

 

Der zweite Fehler ist kritisch, da gegebenenfalls Bekanntmachungen fehlerhaft erfolgen und dadurch Satzungen und Ähnliches rechtsunwirksam sein könnten.

 

Leider erfolgten die Hinweise der Kommunalaufsicht erst nach der öffentlichen Bekanntmachung der Hauptsatzung im Amtsblatt, so dass die Hauptsatzung bereits in Kraft getreten war. Insofern ist nun der Beschluss einer Änderungssatzung notwendig.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-11-29 Erste Änderung Hauptsatzung Chorin (38 KB)