Vorlage - OD-056/2016

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehreinrichtungen sowie Einsatztechnik
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
14.12.2016 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg      
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
11.01.2017 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zurückgestellt   
08.02.2017 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg an Verwaltung zurück verwiesen   
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
08.03.2017 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zurückgezogen   
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Information
12.04.2017 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
Anlagen:
Endfassung öffentlich-rechtliche Vereinbarung Oderberg FWGH
Anlage 1 Vertrag Oderberg
Anlage 2 Vertrag Oderberg
Auszug aus der Dienstanweisung für die Freiwillige Feuerwehr des

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehreinrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1. 

 

 


Sachverhalt:

Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz im Zusammenhang mit der Umstellung auf den neuen doppischen Rechnungsstil ist es notwendig, das Vermögen der einzelnen Kommunen und des Amtes zu erfassen und zu bewerten. Dies gilt auch für die bebauten Grundstücke (Feuerwehren), Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik.

Das Grundstück ist der Stadt zugeordnet, das aufstehende Gebäude und bauliche Anlagen sowie Einsatztechnik werden vom Träger des örtlichen Brandschutzes, dem Amt Britz-Chorin-Oderberg, für die Erfüllung seiner Aufgaben genutzt.

 

Der Beschluss OD-056/2016 wurde durch die Stadtverordneten am 06.02.2017 einstimmig zurückgestellt, da Fragen zu Formulierungen und Inhalten offen blieben. Am 22.02.2017 fand zur Klärung dieser offenen Fragen ein Termin mit Vertretern der Stadt (Bürgermeisterin Frau Hähnel, Herr Gebhardt, Frau Pentzold), dem Amtsdirektor Herrn Matthes, der Leiterin des Ordnungsamtes Frau Spann und dem Ortswehrführer der Ortswehr Oderberg Herrn Bethke statt. Im Ergebnis dieser gemeinsamen Beratung wurde im § 1 Abs. 2 das Wort „ausschließlich“ gestrichen und die Vertragsinhalte den tatsächlichen Gegebenheiten, speziell für die Stadt Oderberg, angepasst. Vertragsgegenstand ist demnach die Nutzung der Feuerwehreinrichtungen sowie der Einsatztechnik.

 

Die Notwendigkeit  des Abschlusses eines Vertrages über die Nutzung von Feuerwehreinrichtungen sowie der Einsatztechnik wurde in der Beratung  der Arbeitsgruppe „Doppik“ am 21.03.2017 mit Vertretern der Kommunalaufsicht und des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Barnim nochmals herausgearbeitet. Festgestellt wurde, dass wenn wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer nicht deckungsgleich sind, das Vermögen beim wirtschaftlichen Eigentümer zu bilanzieren ist. Dabei ist das entscheidende Merkmal für die Annahme des wirtschaftlichen Eigentums, die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut. Dies ist im Falle der in der Anlage aufgeführten Einsatztechnik gegeben.

 

Der neu zu schließende Vertrag ersetzt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik vom 25.09.2008.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Endfassung öffentlich-rechtliche Vereinbarung Oderberg FWGH (50 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 Vertrag Oderberg (919 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 Vertrag Oderberg (24 KB)    
Anlage 4 4 Auszug aus der Dienstanweisung für die Freiwillige Feuerwehr des (42 KB)