Vorlage - BR-095/2016

 
 
Betreff: Vergabeentscheidung "Neubau Kita Britz" - LOS 7 (Tischlerarbeiten / Innentüren)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
09.12.2016 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Britz beschließt, auf der Grundlage der geprüften Angebote aus der öffentlichen Ausschreibung für den Neubau der KITA Britz – LOS 7 – Tischlerarbeiten / Innentüren gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter:

 

Tischlerei Bartz & Schinz GbR

Schönwalder Straße 11

39517 Tangerhütte

 

den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Britz hat in ihrer Sitzung am 27.01.2014 den Grundsatzbeschluss zum Neubau der Kindertagesstätte Britz gefasst. Am 22.02.2016 wurde die Baugenehmigung durch den Landkreis Barnim erteilt. In ihrer Sitzung am 27.06.2016 wurde der Beschluss gefasst, die Leistungen nunmehr zeitnah öffentlich auszuschreiben.

 

Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung des LOS 7 (Tischlerarbeiten/Innentüren) erfolgte am 08.11.2016 im Vergabemarktplatz Brandenburg, am 14.11.2016 im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin sowie am 10.11.2016 im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost).

 

Die Vergabeunterlagen wurden elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg zur Verfügung gestellt und sind für 24 Firmen freigeschaltet worden.

 

Zur Submission, die am 23.11.2016 in der Amtsverwaltung durchgeführt wurde, lagen 6 Angebote vor.

 

Bieter

Angebotssumme brutto (rechnerisch geprüft)

1

48.449,83

2

58.688,66

3

54.210,45

4

57.555,60

5

45.031,67

6

57.830,20

 

 

Die Wertung der einzelnen Angebote erfolgte nach §§ 16 ff VOB/A:

 

  • Ermittlung der Angebote, die wegen inhaltlicher oder formeller Mängel auszuschließen sind,
  • Prüfung der Eignung der Bieter in Bezug auf die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein ausreichender technischer und wirtschaftlicher Mittel
  • Prüfung der nicht ausgeschlossenen Angebote auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht,
  • Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

 

Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass die eingereichten Angebote gemäß VOB/A gültig sind.

Es liegen keine Ausschlusskriterien nach §§ 16 u. 16a VOB/A vor.

 

Die geforderten Eignungsnachweise sowie geforderten Bescheinigungen der Bieter liegen vollständig vor. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel.

 

Es konnte festgestellt werden, dass im Kostenaufbau und im Verhältnis der Einheitspreise zu einander eine ordnungsgemäße Kalkulation die Grundlage für die Preisbildung bei allen Bietern gewesen ist. Die Firmen sollten dadurch in der Lage sein, eine einwandfreie Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen zu gewährleisten.

 

Da die in der Wertung verbliebenen Angebote vom Inhalt her gleich sind, es keine unterschiedlichen technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte gibt, ist nach § 16 d VOB/A im vorliegenden Fall das wirtschaftlichste Angebot dasjenige mit dem niedrigsten Preis.

 

Die Firma Tischlerei Bartz & Schinz GbR, Schönwalder Straße 11, 39517 Tangerhütte hat das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abgegeben. Die Angebotssumme liegt bei 45.031,67 € und damit ca. 24.000 € unter der Kostenberechnung des Planungsbüros.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

45.031,67 €

3651160-20301-0961010

2016/2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Insgesamt stehen Mittel i.H.v. 2,4 Mio. EUR für den Neubau der Kita Britz zur Verfügung.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen