Vorlage - BR-098/2016 IV

 
 
Betreff: Überprüfung der Beschilderung im Bereich der Schule in Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Information
27.02.2017 
Gemeindevertretung Britz    

Nach Überprüfung der Beschilderung im Bereich der Schule in Britz konnte festgestellt werden, dass diese der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 12.02.2016 entspricht.

 

Für die Straße „Am Grund“ ist eine Tonnagebegrenzung von 10 Tonnen angeordnet. Busse sind jedoch regelmäßig schwerer als 10 Tonnen. Damit diese jedoch die Straße passieren dürfen und die Schüler an der Schule aussteigen können, ist es notwendig, eine Ausnahme für die Busse zu erteilen. Dies geschieht hier in Form des Zusatzzeichens 1024-14 (Kraftomnibusse frei).

 

Im Bereich der Wendeschleife Am Grund / Schulstraße befindet sich die Schilderkombination Vz. 283 (Absolutes Halteverbot) mit dem Zusatzzeichen 1024-14 (Kraftomnibusse frei). Grundsätzlich ist bei dem Verkehrszeichen 283 das Halten sowie das Parken verboten. Der Bus ist jedoch beim Wenden oftmals gezwungen kurz in dieser Wendeschleife anzuhalten, da die Fahrbahnbreite es nicht zulässt, dass zwei Busse gleichzeitig die Straße „Am Grund“ in Höhe der Schule passieren.