Vorlage - CH-092/2016 IV
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Sachverhalt:
Die Sanierungsarbeiten am Dorfteich in Golzow verlaufen planmäßig. Bis zum 28.11.16 wurden 50 % des Schlamms aus dem Teich entfernt und zur Abtrocknung in die angelegten Spülbecken verbracht. Der Abschluss der Entschlammungsarbeiten und der Abtransport der Baggertechnik wird in der 50.KW erwartet.
Auf Wunsch und mit Nachdruck der Kommunalpolitik sollte zur Wiederherstellung der Sichtachse vom Süd- zum Nordufer des Teiches eine weitere dauerhafte Reduzierung des vorhandenen Schilfgürtels geprüft werden. Dazu fand am 30.11.16 eine behördliche Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) zur Herangehensweise und einer möglichen Umsetzung statt.
Im Ergebnis der Beratung und Abstimmung wurde festgehalten:
1. Folgen einer weiteren Reduzierung während der laufenden Maßnahme: - Eingriff bedeutet sofortigen Baustopp - erneute Baustelleneinrichtung und Neuanlegung der Spülbecken erforderlich, was Mehrkosten verursacht (mind. 20 T€ + Kosten für notwendig werdenden E/A-Maßnahmen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzbar und nicht beziffert werden können) - zeitlich nicht mit dem Durchführungszeitraum der Fördermaßnahme möglich - eine Fertigstellung bis zum Herbst 2017 ist nicht möglich
2. Standpunkt der Unteren Naturschutzbehörde (UNB): - die Planung zur Maßnahme wurde nach der Eingriffsregelung geprüft - die Eingriffsgenehmigung beinhaltet bereits die in der letzten Plananpassung (Februar 2015) aufgenommenen Reduzierung des Schilfbereiches am südlichen Ufer (siehe Anlage 1) - bisherige Zugeständnisse der UNB: → Genehmigung der Ausweichfläche am Standort ehemaliger Schulgarten → Genehmigung nach Eingriffsregelung, auf Befreiungsverfahren wurde verzichtet → auf die Kompensation von 482 m² Röhricht wurde in der Eingriffsregelung verzichtet - andere vergleichbare Rückzugsräume für die Amphibien und Vögel sind nicht vorhanden - dem Totalverlust hätte ein anderes Genehmigungsverfahren vorausgehen müssen (Artenschutzrechtliches Ausnahmegenehmigungsverfahren)
3. Lösungsansätze und Konsequenzen:
3.1 Kompensation eines Totalverlustes von Schilfröhricht am südöstlichen Ufer - zeitlich nicht während der Fördermaßnahme möglich, 2. Bauabschnitt erforderlich - erst Schaffung von Röhricht-Ersatz-/Austauschflächen - dann Totalentfernung möglich nach ca. 2-3 Jahren - mit Zusatzkosten behaftet, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden können
3.2 Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung - zeitlich nicht während der Fördermaßnahme möglich, 2. Bauabschnitt erforderlich - Antragstellung bei der UNB mit überarbeiteten Planungsunterlagen - Aussicht auf Erfolg für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung fraglich - Nachweis des öffentlichen Interesses erforderlich (Tourismus und Ortsbild für die Begründung nicht ausreichend) - mit Zusatzkosten behaftet, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden können
4. Vorschlag für Vorgehensweise mit vertretbaren Zugeständnissen der UNB: - Maßnahme wird wie geplant und ausgeschrieben abgeschlossen - Röhricht-Mahd im sensiblen Bereich des südöstlichen Ufers entsprechend Planeintrag, so dass die verbleibende Bucht erhalten bleibt (siehe Anlage 2) - regelmäßige Unterhaltung und Pflege des Teiches nach Fertigstellung
5. Hinweise für Pflege und Unterhaltung nach Fertigstellung der Maßnahme zur Verringerung des Schilfwuchses: - Durchsetzen der Anliegerpflichten (kein unkontrolliertes Einleiten von Regenwasser) - regelmäßige Röhricht-Mahd in den Wintermonaten (genehmigungsfrei)
Das Bauamt empfiehlt den im Punkt 4+5 dargelegten Vorschlägen zu folgen.
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