Vorlage - LS-023/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Sachverhalt: Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz im Zusammenhang mit der Umstellung auf den neuen doppischen Rechnungsstil ist es notwendig, das Vermögen der einzelnen Kommunen und des Amtes zu erfassen und zu bewerten. Dies gilt auch für die bebauten Grundstücke (Feuerwehren), Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik. Die Grundstücke sind den Gemeinden zugeordnet, die aufstehenden Gebäude und baulichen Anlagen sowie Einsatztechnik werden vom Träger des örtlichen Brandschutzes, dem Amt Britz-Chorin-Oderberg, für die Erfüllung seiner Aufgaben genutzt. Da die Bewertungsrichtlinie des Landes Brandenburg empfiehlt, die Bilanzierung des kommunalen Vermögens auch am wirtschaftlichen Eigentum auszurichten, ist es notwendig, dass die Gemeinden mit dem Amt eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung treffen. In Bezug auf die Bilanz müssen die öffentlich-rechtlichen Nutzungsverträge angepasst werden. Aus diesem Grunde und im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums sind die öffentlich-rechtlichen Verträge neu, rückwirkend zum 31.12.2010 (Datum der Eröffnungsbilanz), zu schließen. Der neu zu schließende Vertrag ersetzt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik vom 17.10.2008.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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