Vorlage - LS-001/2017

 
 
Betreff: Außerplanmäßige Aufwendung für die Bereitstellung finanzieller Zuschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:51.15.21
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
23.02.2017 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3

Die außerplanmäßige Aufwendung für die Bereitstellung finanzieller Zuschüsse in Höhe von 15.024,00 € der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen wird für das Jahr 2016 genehmigt.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Nummer 3 Haushaltssatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für 2016 bedarf eine außerplanmäßige Ausgabe ab einer Wertgrenze von 5.000,00 € der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung.

Die Bereitstellung von finanziellen Zuschüssen für das Jahr 2016 der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Zahlen einen Kostenausgleichs wurde nicht im Haushaltsplan berücksichtigt (Anlage 1). § 16 Absatz 5 Kindertagesstättengesetz besagt, dass für Kinder, die aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts in Kindertagesstätten außerhalb des eigenen Wohnortes aufgenommen werden, die Wohnortgemeinde der aufnehmenden Gemeinde einen angemessenen Kostenausgleich zu gewähren hat (Anlage 2). Für den vorläufigen Kostenausgleich der Stadt Angermünde müssen die Kosten durch die Gemeinde getragen werden. Deckungsmittel stehen aus dem Produktsachkonto Gewerbesteuer zur Verfügung (Anlage 3).

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

15.024,00 €

3650301-60100-5452010

2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

6110101-60100-4013000

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (19 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (24 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (24 KB)