Vorlage - AA-005/2017

 
 
Betreff: Willenserklärung zum "Rahmenvertrag über die Lieferung von Funkgeräten. Zubehör sowie Ausrüstung von Einsatzfahrzeugen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
12.01.2017 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
02_20161124_Anlage 1_Informationen gem. EG-Beschaffung 2017
01_20161219_Anschreiben_Kommunen_gem_EG-Beschaffung

Der Amtsausschluss beschließt, dass der Amtsdirektor die verbindliche Willenserklärung gegenüber dem ZDPol zur Bindung an den „Rahmenvertrag über die Lieferung von Funkgeräten, Zubehör sowie Ausrüstung von Einsatzfahrzeugen“ abgibt.

 


Sachverhalt:

Der „Rahmenvertrag über die Lieferung von Funkgeräten, Zubehör sowie Ausrüstung von Einsatzfahrzeugen“ zwischen dem Zentraldienst der Polizei (ZDPol) und der Firma Motorola Solutions Germany GmbH, wurde durch den ZDPol entsprechend der Ankündigung im „Steuerkreis Digitalfunk“ um ein Jahr verlängert und endet nunmehr am 20. Dezember 2017. Um diese Leistungen auch über das Jahr 2017 in Anspruch nehmen zu können, beabsichtigt die Autorisierte Stelle Digitalfunk des Landes Brandenburg einen neuen Rahmenvertrag zur Lieferung von Digitalfunkgeräten, Zubehör und Dienstleistungen auszuschreiben.

 

Auch dieser Rahmenvertrag soll den kommunalen Bedarfsträgern die Möglichkeit bieten, Einzelabrufverträge in eigener Zuständigkeit abzuschließen, um auch künftig die Leistungen aus dem Rahmenvertrag des Landes in Anspruch nehmen zu können. Durch ein solches Vorgehen beteiligt sich der kommunale Aufgabenträger an der Ausschreibung des Landes und hat somit weder den Aufwand noch das Risiko einer eigenen Ausschreibung zu tragen.

 

Die Kosten für das Haushaltsjahr 2017 liegen bei ca. 29.400 €. Diese wurden bereits in der Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt. Die Kosten für die Finanzplanjahre ab 2018 liegen noch nicht vor.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

1260101-10105-0821010

2018 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die tatsächlichen Kosten sind bei der Planung der jeweiligen Haushalte 2018 ff. zu berücksichtigen

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 02_20161124_Anlage 1_Informationen gem. EG-Beschaffung 2017 (285 KB)    
Anlage 2 2 01_20161219_Anschreiben_Kommunen_gem_EG-Beschaffung (291 KB)