Vorlage - AA-006/2017
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Der Amtsausschuss beschließt die Ausschreibung und Vergabe von persönlicher Schutzbekleidung für die Neuaufnahmen 2016 an den wirtschaftlichsten Anbieter.
Sachverhalt:
Der Träger des örtlichen Brandschutzes hat gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Hierzu gehört auch die Ausstattung der Einsatzkräfte mit persönlicher Schutzbekleidung.
Im vergangenen Jahr konnten weitere 13 Personen in den Dienst der freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg aufgenommen werden. Alle Neuaufnahmen sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften mit persönlicher Schutzbekleidung auszustatten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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