Vorlage - CH-002/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass das Einverständnis darüber besteht, die Fläche als „sonstiges Sondergebiet - Landwirtschaft“ zu nutzen und bei einer Überarbeitung des Flächennutzungsplanes als solche auch darzustellen.
Sachverhalt:
Vorhaben: Errichtung einer Auslauffläche für Milchziegen
Antragsteller: Ökodorf Brodowin Landwirtschafts GmbH & Co. KG Weißensee 1 16230 Chorin
Genehmigungsbehörde: Landesbetrieb Forst Brandenburg untere Forstbehörde Oberförsterei Eberswalde Schwappachweg 2 16225 Eberswalde
Die dauerhafte Umwandlungsfläche ist in beiliegender Karte dargestellt.
Es betrifft das Grundstück der Gemarkung Brodowin, Flur 1, Flurstück 167 mit einer Gesamtfläche von 18.592 m², davon sollen dauerhaft 3.800 m² als Auslauffläche für Milchziegen umgewandelt werden. Die forstrechtlichen Kompensationsmaßnahmen werden auf dem Grundstück der Gemarkung Brodowin, Flur 1, Flurstück 153/4 vorgenommen. Die Kompensationsfläche ist in beiliegender Karte dargestellt.
Der Ist-Zustand der o.g. Waldfläche Flur 1, Flurstück 167 lässt darauf schließen, dass die Waldfläche schon seit mehreren Jahren durch die Milchziegen beweidet werden. Der Baumbestand ist völlig geschädigt und abgängig.
Durch den Waldumwandlungsantrag soll der rechtswidrige Zustand nach LwaldG geheilt werden.
Die vakante Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für „Wald“ ausgewiesen. Für die Genehmigung des Waldumwandlungsantrages bedarf es daher eines Beschlusses der Gemeindevertretung, dass das Einverständnis darüber besteht, die Fläche z.B. als „sonstiges Sondergebiet - Landwirtschaft“ zu nutzen und bei einer Überarbeitung des FNP als solches darzustellen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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