Vorlage - CH-003/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass sie beabsichtigt, ein städtebauliches Konzept für das Gemeindegebiet erarbeiten zu lassen.
Sachverhalt:
Durch die Gemeindevertretung Chorin wurde in der Sitzung am 27.02.2014 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/12-C OT Sandkrug „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ beschlossen.
Im Zuge der Bearbeitung wurde ein Antrag an das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft( MLUL) auf flächenschutzrechtliche Entscheidung zur Prüfung der Vereinbarkeit des Bebauungsplanes mit dem Schutzzweck des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin gestellt.
Das MLUL stimmt mit Schreiben vom 24. Juni 2016 dem Bebauungsplan nur zu, wenn sich dieser aus einem städtebaulichen Gesamtkonzept ableiten lässt. Allein die Anpassung des FNP an die konkrete Bauleitplanung ist nicht ausreichend.
Mittlerweile hat sich die Zuständigkeit geändert und der Antrag mit dem 2. Entwurf ist nicht mehr beim MLUL zu stellen, sondern beim Landkreis Barnim bei der unteren Naturschutzbehörde.
Die Planung sollte sich zukünftig in ein nachvollziehbares Konzept der Gemeinde einordnen.
Eine Analyse der aktuellen Situation und eine Prognose der zukünftigen Entwicklung bilden den Ausgangspunkt für die inhaltliche Erarbeitung. Auf der Basis der hier gewonnenen Erkenntnisse lassen sich spezifische Stärken und Schwächen des jeweiligen Gebietes identifizieren und entsprechende Handlungserfordernisse ableiten.
In diesem könnte die „Ragöser Mühle“ neben den großen Anziehungspunkten wie Kloster Chorin und Ökodorf Brodowin ein touristischer Punkt sein.
Die Gemeindevertretung soll sich dazu positionieren, ein entsprechendes städtebauliches Konzept erarbeiten zu lassen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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