Vorlage - BR-001/2017 IV
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Im Zuge der Ablehnung des Antrages vom 22.05.2013 auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für das Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- / Radweg), sind das sich dort befindliche Verkehrszeichen 237 (Radweg) sowie auch die Radverkehrsführungsmarkierungen zu entfernen. Laut dem Landkreis Barnim / Untere Straßenverkehrsbehörde wurden das Verkehrszeichen 237 bzw. die Radverkehrsführungsmarkierungen ohne verkehrsrechtliche Anordnung aufgestellt bzw. durchgeführt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz bekundete jedoch das Interesse an einer Erhaltung des Radwegstreifens, sowie an der Schaffung einer Ersatzlösung. Damit der Linienbus an die geplante Haltestelle an der NORMA-Filiale heranfahren und dementsprechenden halten darf, wird vorgeschlagen anstelle eines Radfahrstreifens einen Schutzstreifen für Radfahrer zu errichten. Schutzstreifen, auch „Angebotsstreifen“ genannt, sind von der Fahrbahn durch Zeichen 340 (Leitlinie, unterbrochene Linie) abgetrennte zumeist schmale Streifen am rechten Fahrbahnrand, die mit Fahrradsymbolen gekennzeichnet sind. Hieraus ergibt sich, dass andere Fahrzeuge die Markierung bei Bedarf überfahren dürfen, sofern der Radverkehr dadurch nicht gefährdet wird. Der Bus könnte somit zum Zwecke des Haltens an der Bushaltestelle den Schutzstreifen überfahren.
Da diese Bushaltestelle schon zum Februar 2017 in den Fahrplan mitaufgenommen werden soll, hat die Ordnungsbehörde bereits einen Antrag auf Errichtung eines Schutzstreifens bei dem Landkreis Barnim / Untere Straßenverkehrsbehörde gestellt. |
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