Vorlage - CH-004/2017

 
 
Betreff: Machbarkeitsstudie zur Erdverkabelung der 380-kV-Freileitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
26.01.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Machbarkeitsstudie Entera

Die Gemeinde Chorin beteiligt sich mit 1.000,00 Euro Zuwendung an den Kosten für eine Machbarkeitsstudie zur Erdverkabelung der geplanten 380-kV-Freileitung zwischen Mast 166 und Mast 189 im Raum Schmargendorf - Serwest-Buchholz (vgl. Anlage Angebot des Planungsbüros entera vom 16.09.2016).

Auftraggeber der Studie ist der gemeinnützige Verein Wir in der Biosphäre e.V., der der Empfänger der zweckgebundenen Zuwendung sein soll. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn die Gesamtfinanzierung der Machbarkeitsstudie sichergestellt ist.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Chorin hat sich wiederholt gegen die von 50 Hertz geplante 380-kV-Freileitung ausgesprochen und sich auch seinerzeit an der Finanzierung von Gutachten zur Erarbeitung einer fachlich und sachlich fundierten Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren beteiligt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 21.01.2016 den Planfeststellungsbeschluss für die geplante Freileitung für “rechtswidrig und nicht vollziehbar” erklärt.

Der Vorhabenträger 50 Hertz wird, wenn ihm der vom Gericht aufgetragene artenspezifische Nachweis, dass durch das Leitungsbauvorhaben die Lebensbedingungen der Vögel im Schutzgebiet nicht erheblich beeinträchtigt werden, nicht gelingt, wovon auszugehen ist, eine Abweichungsprüfung beantragen, um sein Vorhaben durchzusetzen.

In dieser Abweichungsprüfung müsste der Nachweis geliefert werden, dass es zum geplanten Vorhaben keine Alternative gibt, um damit den Vogelschutz auszuhebeln.

Durch die Präsentation der Machbarkeitsstudie zur Erdverkabelung zwischen Mast 166 und Mast 189 soll ihm dieser Weg bereits im Genehmigungsverfahren verlegt werden.

Das Verfahrensrecht sieht vor, dass in einem Rechtsstreit nach einer Plangenehmigung nur Argumente vorgebracht werden können, die bereits im Plangenehmigungsverfahren vorgebracht worden sind (Präklusion).

Deshalb ist es notwendig, diese Studie in das Planergänzungsverfahren, mit dem im Mai 2017 zu rechnen ist, einzubringen.

Da sich das SPA Gebiet auf die Gemarkungen der Gemeinden Angermünde, Ziethen und Chorin erstreckt, ist es sinnvoll, wenn sich diese Gemeinden an der Finanzierung der Machbarkeitsstudie beteiligen. Der Auftraggeber der Studie, der gemeinnützig anerkannte „Wir in der Biosphäre e.V.“ (WiB e.V.), beteiligt sich mit ca. 1.500,00 Euro ebenfalls an den Kosten.

 

Kostenverteilungsschlüssel:

Ziethen: 1.000,00 Euro (bereits beschlossen)

Angermünde: 3.500,00 Euro (im Genehmigungsverfahren)

Chorin: 1.000,00 Euro (beantragt)

WiB e.V. 1.500,00 Euro (Beschluss des Vorstands)

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

1.000,00 Euro 

1110102-30100-5431030

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Mittelfreigabe durch die Kämmerin erforderlich

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Machbarkeitsstudie Entera (432 KB)