Vorlage - NI-002/2017 IV
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Grundsätzlich entfaltet eine Fußgängerbedarfsampel als Querungshilfe nur bei einer entsprechenden Verkehrsbelastung seine gewünschte Wirkung. Die Errichtung einer solchen Lichtzeichenanlage steht und fällt also mit der stündlichen Anzahl der Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Kraftfahrzeuge). Für eine solche Ampel braucht man eine Mindestanzahl von 450 Verkehrsteilnehmern pro Stunde (mindestens 300 Kfz/h und 150 Fußgänger/h – Quelle: Richtlinie für die Anlagen und Ausstattung von Fußgängerüberwegen 2001).
Die Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel oder auch Verkehrsinsel kann somit nicht aus subjektiven Gründen erfolgen, sondern ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Deshalb sollte vorerst eine Verkehrszählung, insbesondere die Zählung der querenden Fußgänger erfolgen. Durch die vom Amt angeschafften mobilen Dialogdisplays ist eine solche Verkehrszählung - zumindest der Fahrzeuge - auch möglich.
Problematisch an einer Verkehrszählung ist, dass diese unterschiedlich ausfallen wird, je nachdem zu welcher Jahreszeit man diese durchführen wird. So herrscht während der Wintermonate nur ein geringes Verkehrsaufkommen, wobei gerade in den Sommermonaten, in denen der Tourismus seinen Höhepunkt hat, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist.
Man könnte überlegen, ob man eine solche Fußgängerbedarfsampel nur zeitweise über die wärmeren Monate in Betrieb nimmt.
Eine Alternative mit geringeren Anforderungen an die stündliche Anzahl der Verkehrsteilnehmer wäre hier der Zebrastreifen.
Des Weiteren ist auch zu berücksichtigen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Schiffshebewerkes bereits auf 30 km/h gesenkt ist, wodurch bereits die Gefährdung von querenden Fußgängern verringert wird.. |
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