Vorlage - HO-001/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow wählt Herrn
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zum ehrenamtlichen Bürgermeister für den Rest der laufenden Wahlperiode.
Sachverhalt:
Die bisherige Bürgermeisterin, Frau Kerstin Falke, kann wegen der Unvereinbarkeit (Inkompatibilität) nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) nicht mehr der Gemeindevertretung angehören, mithin auch nicht ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Hohenfinow sein.
Nach § 73 Absatz 2 BbgKWahlG wählt die Gemeindevertretung einen neuen ehrenamtlichen Bürgermeister für den Rest der laufenden Wahlperiode.
Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Gemeindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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