Vorlage - HO-002/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow wählt Herrn
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zum Stellvertreter des ehrenamtliche Bürgermeisters.
Sachverhalt:
Herr Ronny Püschel wurde am 12. Juni 2014 zum Stellvertreter der ehrenamtlichen Bürgermeisterin gewählt. Abhängig vom Ergebnis der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters (vgl. HO-001/2017) besteht gegebenenfalls die Notwendigkeit einer Neuwahl des Stellvertreters.
Nach § 52 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wählt die Gemeindevertretung in amtsangehörigen Gemeinden aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters.
Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Gemeindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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