Vorlage - BR-002/2017

 
 
Betreff: Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
27.02.2017 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BR-002-2017 Anlage 1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Britz« entsprechend der Anlage.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Da die Vermietung der gemeindeeigenen Räume im »Haus des Lebens« zukünftig vom Mieter des Erdgeschosses vorgenommen und in der Folge auch die entsprechenden Nutzungsgebühren von ihm erhoben werden, ist die »Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Britz« aufzuheben.

 

Im Jahr 2016 wurden für die Nutzung der gemeindeeigenen Räume durch Dritte, Gebühren in Höhe von 1.850 Euro erhoben. Diese Einnahmen entfallen durch die Aufhebung der Gebührensatzung.

 

Im Gegenzug erhält die Gemeinde aus dem nun abgeschlossenen Vertrag eine monatliche Miete in Höhe von 400 Euro, mithin 4.800 Euro im Jahr.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

nicht bezifferbar

4240103-20304-4411000

2017 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Welche Einnahmen aus der Gebührensatzung in der Zukunft erziehlt worden wären, ist spekulativ.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BR-002-2017 Anlage 1 (37 KB)