Vorlage - BR-002/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Britz« entsprechend der Anlage.
Sachverhalt:
Da die Vermietung der gemeindeeigenen Räume im »Haus des Lebens« zukünftig vom Mieter des Erdgeschosses vorgenommen und in der Folge auch die entsprechenden Nutzungsgebühren von ihm erhoben werden, ist die »Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Britz« aufzuheben.
Im Jahr 2016 wurden für die Nutzung der gemeindeeigenen Räume durch Dritte, Gebühren in Höhe von 1.850 Euro erhoben. Diese Einnahmen entfallen durch die Aufhebung der Gebührensatzung.
Im Gegenzug erhält die Gemeinde aus dem nun abgeschlossenen Vertrag eine monatliche Miete in Höhe von 400 Euro, mithin 4.800 Euro im Jahr.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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