Vorlage - CH-011/2017
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Die außerplanmäßige Aufwendung für die Bereitstellung finanzieller Zuschüsse in Höhe von 11.414,13 € der Gemeinde Chorin wird für das Jahr 2016 genehmigt.
Sachverhalt:
Gemäß § 5 Nummer 3 Haushaltssatzung der Gemeinde Chorin für 2016 bedarf eine außerplanmäßige Ausgabe ab einer Wertgrenze von 5.000,00 € der vorherigen Bestimmung der Gemeindevertretung. Die Bereitstellung von finanziellen Zuschüssen für das Jahr 2016 der Gemeinde Chorin für das Zahlen eines Kostenausgleichs wurde nicht im Haushaltsplan berücksichtigt (Anlage 1). § 16 Absatz 5 des Kindertagesstättengesetz besagt, dass für Kinder, die aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts in Kindertagesstätten außerhalb des eigenen Wohnortes aufgenommen werden, die Wohnortgemeinde der aufnehmenden Gemeinde einen angemessenen Kostenausgleich zu gewähren hat (Anlage 2). Für den vorläufigen Kostenausgleich des Amtes Joachimsthal müssen die Kosten durch die Gemeinde getragen werden. Deckungsmittel stehen aus dem Produktsachkonto Gewerbesteuer zur Verfügung (Anlage 3).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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