Vorlage - LI-006/2017 IV

 
 
Betreff: Sachstand über Zuständigkeiten Brücke am Schöpfwerk
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Information
07.02.2017 
Gemeindevertretung Liepe zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
LI-006.2017 IV_Anlage (1)

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung wurde bereits mit der Informationsvorlage LI-023/2016 IV zur Sitzung am 05.07.2016 über die Zuständigkeiten für die Brücke am Schöpfwerk, wie folgt informiert.

 

1. Baulastträger:

Die Brücke wird von der öffentlichen Straße „Schöpfwerk“ überquert.

Gemäß Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) § 2 (2), Pkt. 1 gehören zu öffentlichen Stra-ßen …., die Brücken *1), ……, soweit sie mit der Fahrbahn im Zusammenhang stehen. Die Ge-meinde Liepe ist gemäß Brandenburgischem Straßengesetz BbgStrG § 9a Baulastträger für die öffentliche Straße „Schöpfwerk“ und somit auch Träger der Baulast für die Brücke am Schöpfwerk.

 

2. Verantwortlichkeiten:

Gemäß  Brandenburgischem Straßengesetz BbgStrG § 10 Hoheitsverwaltung, bautechnische Si-cherheit, (2) trägt die Straßenbaubehörde als Sonderbehörde die Verantwortung, dass die Herstel-lung und die Unterhaltung der Straßen den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung genügen.

 

3. Hinweise:

- Gemeinde hat mit Beschluss vom 26.11.2002 die Erneuerung der Brücke am Schöpfwerk be

  schlossen

- Finanzierung mit Zuwendungen des Landes Brandenburg (LVLF) und Agentur für Arbeit

- Bewilligungsbescheid vom 08.07.2003

- Maßnahme zur Erneuerung der Brücke am Schöpfwerk wurde am 23.02.2005 abgeschlossen

- Zweckbindefrist ist entsprechend einzuhalten.

 

Kein neuer Sachstand zur Brücke mit Lage, siehe Anlage (1).