Vorlage - OD-008/2017 IV

 
 
Betreff: Parken am Oberkietz in 16248 Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Information
08.02.2017 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zur Kenntnis genommen   

Aus gegebenem Anlass soll auf die Parkmöglichkeiten am Oberkietz in 16248 Oderberg, insbesondere in der Nähe der dortigen Gaststätte (Oberkietz 37), hingewiesen werden.

 

Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 und 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zum Parken bzw. zum Halten der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Die Fahrbahn dieser Straße ist jedoch so schmal, dass diese als „enge Straßenstelle“ im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO gilt. Das bedeutet, dass die Mindestrestbreite von 3,05 Metern nicht mehr gegeben ist, wenn ein Fahrzeug am Fahrbahnrand parkt. Feuerwehr oder ähnliches können dann nicht mehr ungehindert zum Einsatzort gelangen.

 

Direkt neben der Gaststätte existiert ein Parkplatz. Dieser bietet ausreichend Platz um mehrere Fahrzeuge dort abzustellen. So dieser Parkplatz doch einmal völlig belegt sein sollte, befindet sich im vorderen Bereich des Oberkietz - von Neuendorf aus kommend - noch ein Parkplatz, welcher mit 12 Plätzen auszeichnet ist.

Des Weiteren befindet sich links neben der Gaststätte eine Nische (zwischen Oberkietz 38 und 39). So man in diese Nische vollständig hineinfährt, ist hier die Mindestfahrbahnrestbreite von 3,05 Metern geben, sodass man hier ohne Probleme parken kann.

 

Es existieren somit ausreichend Möglichkeiten sein Fahrzeug in der Nähe der Gaststätte StVO-konform zu parken.