Vorlage - AA-017/2017 IV
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Sachverhalt:
Das seinerzeit bestehende historische Krafthaus des Schiffshebewerks Niederfinow befand sich im Baufeld des Schiffshebewerkneubaus. Die vollständige und funktionstüchtige Technik aus der Errichterzeit wurde geborgen und in einem Neubau untergebracht. Da es sich bei dem Neubau um eine Gebäudehülle für die Schauanlage handelte, wurde als zusätzliche Nutzung, eine Tourismusinformation mit untergebracht.
Die Baumaßnahme wurde am 16.03.2007 abgeschlossen, das Bauwerk am 02.04.2007 an den Nutzer übergeben und die Einrichtung wird seit dem 05.04.2007 in Trägerschaft des Amtes betrieben. Die Gesamtkosten des Projektes beliefen sich auf 745.369,27 €. Der überwiegende Teil der Kosten wurde durch Fördermittel der Landesinvestitionsbank ILB getragen. Darum unterliegt das Krafthaus auch einer Zweckbindung bis 2022. Gegenstand der Amtsausschusssitzung am 13.02.2014 im Amtsausschuss war der Besitz-überlassungsvertrag zum Krafthaus zwischen Amt und Gemeinde Niederfinow. Nutzungszweck laut Vertrag war gem. § 2 des Vertrages „das Krafthaus als zentrale Tourismusinformation des Amtes“ der Öffentlichkeit zugänglich. Gemäß § 5 beginnt der Besitzüberlassungsvertrag über das Krafthaus an Niederfinow am 01.03.2014 und wird zunächst befristet bis zum 31.12.2018. Der Vertrag kann von der Gemeinde Niederfinow mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit gekündigt werden. Macht die Gemeinde von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so verlängert sich das Vertragsverhältnis um weitere fünf Jahre.
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