Vorlage - BR-009/2017 IV
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Sachverhalt:
Das Jugendamt des Landkreises Barnim äußerte sich mit Schreiben vom 18. Januar 2017 im Rahmen der Herstellung des Einvernehmens nach § 17 Absatz 3 Satz 2 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) zum Entwurf der Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz. Das Schreiben liegt der Vorlage als Anlage 1 bei. Unabhängig davon, dass das Einvernehmen genau genommen nur über die Höhe und Staffelung der Kostenbeiträge herzustellen ist, wurden auch andere Aspekte der Satzung(en) geprüft. Dem Landkreis wurde zur Prüfung auch die »Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstättenn in Trägerschaft der Gemeinde Britz übergeben.«
Neben kleineren Problemen, die zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren sind (Anrechnung von Elterngeld und BaföG, Korrektur von Formeln in Beitragstabellen), sind folgende zwei Punkte hervorzuheben:
Der Landkreis sieht keine rechtliche Möglichkeit, den Personensorgeberechtigten die Verantwortung für die Verpflegung mit Frühstück, Zwischenmahlzeiten und Vesper zu übertragen. Dies sei allein die Aufgabe des Trägers. Die Personensorgeberechtigten sind dann an den Kosten für die Verpflegung im Rahmen der Kitabeitragssatzung zu beteiligen.
Der Landkreis erwartet eine Kalkulation des Zuschusses der Eltern, mithin eine Unterlegung der in der Satzung festgeschrieben 1,95 Euro. Die Amtsverwaltung lässt sich hierzu von den vertraglich gebundenen Catering-Dienstleistern die Kostenkalkulation für das Mittagessen zuarbeiten, um auf diese Weise den Betrag der ersparten Eigenaufwendungen der Personensorgeberechtigten zu ermitteln.
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