Vorlage - BR-010/2017

 
 
Betreff: Anhörungsverfahren Planfeststellung Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung "Gewölbebrücke bei Chorin"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Vorberatung
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
27.02.2017 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anhörungsverfahren Gewölbebrücke bei Chorin
8_Chorin_Lageplan BE Fl_Baustellenzufahrten-Entwurf_Genehmigung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, dass Planungsrechtlich keine Einwände zur Maßnahme bestehen.

 

Nachstehende Hinweise sind zu berücksichtigen:

Die temporär in Anspruch genommenen Flurstücke der Gemeinde Britz sind nach Fertigstellung der Maßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Für gegebenenfalls bean-spruchte Flächen von Privateigentümern in der Gemeinde ist eigenverantwortlich die Zustimmung zur Maßnahme einzuholen.

 

Die betroffenen Gemeinde- und Ortsstraßen/-wege befinden sich im Biosphärenreservat

Schorfheide-Chorin. Die Auflagen der Reservats Verwaltung sind zu beachten.

 

Den konkreten Baubeginn und die Dauer der Maßnahme sind der Gemeinde rechtzeitig

mitzuteilen.

 

Vor Beginn der Maßnahme ist der Zustand der beanspruchten kommunalen  Ortsstraßen und Wege zu dokumentieren und eine gemeinsame Schlussbegehung nach Fertigstellung mit der Amtsverwaltung zu vereinbaren.

 


Sachverhalt:

 

Vorhabenträger :

ist die

DB Netz AG, Regionalbereich Ost, Produktionsdurchführung Neustrelitz, Adolf-Friedrich-Str. 21, 17235 Neustrelitz

vertreten durch die

DB Netz AG, Regionalbereich Ost, Regionales Projektmanagement (I.NP-O-M(K)), Caroline-Michaelis-Straße 5 - 11, 10115 Berlin.

 

1. Beschreibung der geplanten Baumaßnahme:

Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um:

- Einen Ersatzneubau für die bestehende Gewölbebrücke bei km 52,453, Strecke 6081

Neben der bestehenden Gewölbebrücke soll bei km 52,438 ein neues Bauwerk als Stahlbeton-rahmen gebaut werden. Die bestehende Gewölbebrücke wird nach Herstellung des neuen Bau-werks verschlossen und die Portal- und Flügelwände werden abgebrochen.

 

2. Planrechtfertigung:

Da sich durch die Art und Vielzahl der Schäden - unter zusätzlicher Berücksichtigung des Alters der vorhandenen Gewölbebrücke - eine Instandsetzung des Bauwerks in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nicht mit vertretbarem Aufwand realisieren lässt, wird die Gewölbebrücke durch einen Neubau ersetzt.

Des Weiteren wird die Baumaßnahme erforderlich, um die Funktion des Gewässerdurchlasses und damit die Betriebssicherheit der Bahnanlage zu gewährleisten.

 

3. Varianten und Variantenvergleich:

Nach der Aufgabenstellung / Vorplanung war vorgesehen, dass das vorhandene Bauwerk durch den Einbau eines neuen Rohres und Verpressen des Ringspaltes ertüchtigt wird. In der weiteren Bearbeitung des Projektes wurden Anforderungen aus dem Artenschutz gestellt, die sich durch die ursprünglich geplante Lösung nicht erfüllen lassen. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wurde festgelegt, dass die Erneuerung des Bauwerkes ca. 15 m neben dem vorhandenen Bauwerk mit einem komplett neuen Bauwerk erfolgt, was die Anforderungen an den Artenschutz dann wegen seines größeren Querschnittes erfüllen kann.

 

 

4. Beschreibung des vorhandenen Zustandes:

Die vorhandene ca. 40,50 m lange Gewölbebrücke besteht aus einem mit Natur- und Ziegelstein gemauerten Gewölbe mit einer lichten Weite von 2,05 m und einer lichten Höhe zwischen Gewässersohle und Scheitelpunkt des Bogens von ca. 2,0 m. Der Freibord bei Normalwasserstand beträgt etwa 1,80 m. Der Bahnkörper wird mit einem Kreuzungswinkel von 100 gon von West nach Ost gekreuzt. Der Ein- und Auslauf wurde mit Schrägflügeln in Naturstein und Beton hergestellt.

Durch das Bauwerk fließt das Ragöser Fließ (Pechteichfließ), ein Gewässer II. Ordnung.

Im Bauwerksbereich ist als Oberbau vorhanden: Schotteroberbau mit Betonschwellen (B70), Schienen UIC60, Befestigung mit Winkelführungsplatten. Die Schienen und Schwellen im Bau-bereich werden im Endzustand wieder an gleicher Stelle eingebaut.

Als Oberleitungssystem ist vorhanden: Bauart R2. Sowohl bahnrechts, wie auch bahnlinks befinden sich auf den Mastspitzen Speise- bzw. Verstärkerleitungen. Änderungen am Zustand der Oberleitungsanlage sind nicht geplant (nur bauzeitliche Verschwenkungen).

Die Leit- und Sicherungstechnik der Strecke 6081 wird mit dem ESTW-A WCO bedient. Im Baubereich sind an den Gleisen keine Gleisschaltmittel vorhanden. Änderungen an den Sicherungsanlagen sind nicht geplant (nur bauzeitliche Verschwenkungen des vorhandenen Kabels).

Vor dem bestehenden Bauwerk wird das Wasser bereits unmittelbar am Zulaufportal angestaut (bahnlinks, durch eine Steinschüttung), so dass das damit entstandene Gewässer (Lebensraum Biber) praktisch bis an den Dammfuß heranreicht.

DB Netz

 

5. Beschreibung des geplanten Zustandes:

Das neue Bauwerk aus Stahlbeton wird als geschlossener Rahmen mit Schrägflügeln ca. 15 m süd-westlich des bestehenden Bauwerks hergestellt. Neuer Kreuzungskilometer ist damit 52,438. Die bestehende Gewölbebrücke wird, nach Umverlegung des Gewässers in das neue Bauwerk, verdämmt. Die Flügel und Portalwände werden bis ca. 1,0 m unter Böschungskante abgebrochen.

Mit dem Ersatzneubau des Bauwerks wird aus naturschutzfachlichen Gründen eine Querungsmöglichkeit für Fischotter und Biber vorgesehen. Der Gewässerverlauf der Ragöse wird nach der Bauwerksherstellung naturnah an den bestehenden Gewässerverlauf angeschlossen.

Die Entwässerung des Überbaus erfolgt an der Oberfläche über ein konstantes Dachgefälle von 2,5 %. Der Überbau erhält eine zweilagige bituminöse Abdichtung und 10 cm Schutzbeton. Die Portalwände erhalten ebenfalls eine zweilagige bituminöse Abdichtung und davor gesetzte Filter-steine. Der Abdichtungsabschluss am Wandkopf der Portalwände erfolgt mit einer Klemmkonstruktion. Vor dem Aufbringen der Dichtung wird auf dem Überbau und den Portalwänden eine Voranstrich aufgebracht.

Das durch die Bauwerkshinterfüllung dringende Wasser wird am Widerlagerrücken durch die an-geordneten Filtersteinen nach unten geführt. Vor den Portalwänden und Flügeln werden zur Ab-leitung des Oberflächenwassers 50 cm breite Mulden angeordnet.

Als Absturzsicherung werden auf den Portalwänden und Flügeln jeweils Füllstabgeländer aus Stahl angeordnet. Die Geländerhöhe beträgt 1,00 m.

 

6. Temporär zu errichtende Anlagen:

Zur bauzeitlichen Gewährleistung des Eisenbahnbetriebs wird je Gleis eine Hilfsbrücke

Typ HB-ZH 3 mit einer Zwischenstützweite von 8,40 m eingebaut. Die Hilfsbrückengründung erfolgt über die Baugrubenspundwände.

Am Bahnübergang km 52,170 wird zum Einbau der Hilfsbrücken bauzeitlich eine Zugangsmöglichkeit zum Baufeld im Bereich bei km 52,170 bis 52,450 zur Anbindung der Baustelle geschaffen. Diese Zugangsmöglichkeit der Gleise (ein Gleis auf einer Länge von ca. 280m ausgeplattet) wird innerhalb einer Vollsperrung eingerichtet und auch wieder zurückgebaut.

 

7. Baudurchführung:

Inklusive der vorbereitenden Maßnahmen, wie Baufeldanbindung und Baufeldfreimachung, wird eine Gesamtbauzeit von ca. 15 Monaten veranschlagt.

 

 

 

Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitte durchgeführt:

Teil 1:

Einbringen der Spundwände und Einbau der Hilfsbrücken im Zuge einer mehrtägigen

Streckenvollsperrung.

Teil 2:

Herstellung des neuen Bauwerkes, Verdämmen bzw. Teilabbruch des Bestands und an-schließender Rückbau der Hilfsbrücken (Amphibienschutzzaun im Februar).

 

8. Straßen und Wege:

Das Baugeschehen wird auf den direkten Trassenbereich, mit den entsprechenden Flächen für die Baulogistik beschränkt.

Die Andienung der Baustellenbereiche. Insbesondere der BE-Flächen und Zwischenlagerflächen erfolgt über das öffentliche Straßen- und Wegenetz.

Die Baustellenbereiche werden über die öffentlichen Verkehrswege angefahren. Als Hauptzufahrtsstraße zum Streckenabschnitt der jeweiligen Baumaßnahmen werden folgende Verkehrs-wege genutzt:

- Bundesstraße B2 aus Richtung Norden (Angermünde) und Süden (Eberswalde)

- Landstraße L23 zwischen Bundesautobahn A11 und Bundesstraße B2

 

Weiterhin werden folgende Gemeinde- und Ortsstraßen genutzt:

- Ortsstraße in Kolonie Britz, Choriner Straße

- Ortstraße in Britz, Dorfstraße

- Ortsverbindungsweg Britz – Chorin

Für die Maßnahmen ist eine straßengebundene Baustellenandienung durch die Anlage von Baustraßen bzw. Ausbau vorhandener Wege vorgesehen.

Bei der Festlegung dieser Baustraßen wurden insbesondere bestehende Wege parallel der Bahnstrecke in die Baustraßenkonzeption eingearbeitet.

Vor Beginn der Baumaßnahmen müssen jedoch die vorhandenen Wege teilweise ausgebaut bzw. hergerichtet werden. Dabei wird die vorhandene Wegbreite beibehalten.

Die durch die Baumaßnahmen und technologisch bedingten Eingriffe (Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen) für die Herstellung der Bauwerke berührten Geländebereiche, wie Böschungen, Wege, Waldbrandschutzstreifen und befestigte Flächen, werden nach Beendigung der Bau-arbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt.

 

9. Gewässer:

Durch das Bauwerk fließt das Ragöser Fließ (Pechteichfließ), ein Gewässer II. Ordnung.

Das neue Bauwerk wird neben dem besehenden Bauwerk errichtet, wodurch Eingriffe für das Verlegen in den neuen Gewässerverlauf und die Errichtung des neuen Biberdammes westlich des Bahndammes erforderlich werden. Die bestehende Aufschüttung wird nach Herstellung des neuen Biberdammes entfernt.

Für die Unterhaltung des alten und neuen Biberdammes ist der Wasser und Bodenverband Finowfließ im Auftrag der unteren Wasserbehörde zuständig.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anhörungsverfahren Gewölbebrücke bei Chorin (871 KB)    
Anlage 2 2 8_Chorin_Lageplan BE Fl_Baustellenzufahrten-Entwurf_Genehmigung (928 KB)