Vorlage - PS-005/2017

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses PS-021/2016 "Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik" / "Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
13.02.2017 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entfassung öffentlich-rechtliche Vereinbarung Parsteinsee FWGH KORREKTUR
Anlage 1 Vertrag Parsteinsee
Anlage 2 Vertrag Parsteinsee

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Aufhebung des Beschlusses PS-021/2016 "Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik" und beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 bzw. 01.09.2011 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.

 


Sachverhalt:

Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz im Zusammenhang mit der Umstellung auf den neuen doppischen rechnungsstil ist es notwendig, das Vermögen der einzelnen Kommunen und des Amtes zu erfassen und zu bewerten. Dies gilt auch für die bebauten Grundstücke (Feuerwehren), Feuerwehrgebäude und -eintichtungen sowie Einsatztechnik.

Die Grundstücke sind den Gemeinden zugeordnet, die aufstehenden Gebäude und baulichen Anlagen sowie Einsatztechnik werden vom Träger des örtlichen Brandschutzes, dem Amt Britz-Chorin-Oderberg, für die Erfüllung seiner Aufgaben genutzt.

Da die Bewertungsrichtlinie des Landes Brandenburg empfiehlt, die Bilanzierung des kommunalen Vermögens auch am wirtschaftlichen Eigentum auszurichten, ist es notwendig, dass die Gemeinden mit dem Amt eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung treffen.

In Bezug auf die Bilanz müssen die öffentlich-rechtlichen Nutzungsverträge angepasst werden. Aus diesem Grunde und im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums sind die öffentlich-rechtlichen Verträge neu, rückwirkend zum 31.12.2010 (Datum der Eröffnungsbilanz), zu schließen. In der Gemeinde Parsteinsee OT Parstein hat sich im Hinblick auf die Eigentums- bzw. Nutzungsverhältnisse eine neue Sachlage ergeben, so dass der öffentlich-rechtliche Vertrag, in Bezug auf die Feuerwehreinrichtungen sowie Einsatztechnik, rückwirkend zum 31.12.2010 geschlossen werden kann. In Bezug auf das Grundstück und das Gebäude jedoch rückwirkend zum 01.09.2011.

Der neu zu schließende Vertrag ersetzt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik vom 13.10.2008.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entfassung öffentlich-rechtliche Vereinbarung Parsteinsee FWGH KORREKTUR (57 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 Vertrag Parsteinsee (1188 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 Vertrag Parsteinsee (28 KB)