Vorlage - NI-013/2017 IV
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Sachverhalt:
Das seinerzeit bestehende historische Krafthaus des Schiffshebewerks Niederfinow befand sich im Baufeld des Schiffshebewerkneubaus. Die vollständige und funktionstüchtige Technik aus der Errichterzeit wurde geborgen und in einem Neubau untergebracht. Da es sich bei dem Neubau um eine Gebäudehülle für die Schauanlage handelte, wurde als zusätzliche Nutzung, eine Tourismusinformation mit untergebracht. Die Baumaßnahme wurde am 16.03.2007 abgeschlossen, das Bauwerk am 02.04.2007 an den Nutzer übergeben und die Einrichtung wird seit dem 05.04.2007 in Trägerschaft des Amtes betrieben. Die Gesamtkosten des Projektes beliefen sich auf 745.369,27 €. Der überwiegende Teil der Kosten wurde durch Fördermittel der Landesinvestitionsbank ILB getragen. Darum unterliegt das Krafthaus auch einer Zweckbindung bis 2022. Gegenstand der Amtsausschusssitzung am 13.02.2014 war der Besitzüberlassungsvertrag zum Krafthaus zwischen Amt und Gemeinde Niederfinow. Nutzungszweck laut Vertrag war gem. § 2 des Vertrages „das Krafthaus als zentrale Tourismusinformation des Amtes“ der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gemäß § 5 beginnt der Besitzüberlassungsvertrag über das Krafthaus an Niederfinow am 01.03.2014 und wird zunächst befristet bis zum 31.12.2018. Der Vertrag kann von der Gemeinde Niederfinow mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit gekündigt werden. Macht die Gemeinde von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so verlängert sich das Vertragsverhältnis um weitere fünf Jahre. Als Anlage beigefügt ist eine Darstellung zur Kostensituation des Krafthauses und des unteren Parkplatzes zu den Jahren 2015, 2016 und 2017. Die Ausgaben für die Vorjahre sind als moderat einzuschätzen. Für das aktuelle Jahr ist eine Kostensteigerung einzuplanen, da im Gegensatz zum Vorjahr das touristische Angebot möglichst ganzjährig bereitgestellt werden soll. Die Werte für 2017 beziehen sich auf den Haushaltsansatz und wären zu diskutieren. Dies gilt vor allem für den Umfang der personellen Ausstattung. Empfehlenswert ist der Einsatz einer/s Mitarbeiter/in im zeitlichen Umfange von 30 h/Woche in der EG 3 (Bruttolohn von 24 T€/Jahr). Flankierend ist die saisonale Einbindung eines/r geringfügigen Beschäftigten auf 450 € Basis angeraten. Der Haushaltsansatz müsste diesen Anforderungen entsprechend angepasst werden. Eine Positionierung der Gemeindevertretung wäre hierzu erforderlich.
Die Besucherzahlen ausgewählter touristischer Einrichtungen des Vorjahres lassen sich der beiliegenden Tabelle entnehmen. Die TI im Krafthaus hat in vier Monaten und trotz gekürzter Öffnungszeiten beispielsweise nahezu die gleichen Besucherzahlen wie die Tourismusinformation Biesenthal im gesamten Vorjahr erzielt! Dies belegt eindrucksvoll das große touristische Potential der Tourismusinformation im Krafthaus. Die Weiterentwicklung der TI ist unumgänglich. Die Richtlinie zur Förderung der TI im LK Barnim ist für 2017 wieder aufgelegt worden. Die Antragstellung muss bis März 2017 erfolgen.
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