Vorlage - NI-015/2017 IV

 
 
Betreff: Entlastung des Amtsdirektors nach § 82 der BbgKVerf
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Information
14.02.2017 
Gemeindevertretung Niederfinow zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

Der Amtsdirektor wurde am 02.07.2015 durch den Amtsausschuss für die Haushaltsführung des

Amtes Britz-Chorin-Oderberg (Amtshaushalt)  im Jahr 2011 entlastet. Die Entlastung für die Haushalte der Gemeinden und Haushaltsjahre ab 2011 steht noch aus.

 

Grundlage für die Erstellung der Jahresrechnungen ist die Vorlage der Eröffnungsbilanzen zum 01.01.2011, die erst im Jahr 2015 aufgestellt worden sind. Die Prüfung der Bilanzen war 2016 abgeschlossen. Die Prüfergebnisse müssen in den Jahresabschlussarbeiten Berücksichtigung finden, bzw. als Korrekturen in die Eröffnungsbilanzen einfließen.

 

Die erstmalige Erfassung und Bewertung des Vermögens der Gemeinden, im Amt- Britz-Chorin-Oderberg mit einer Infrastruktur in 16 Ortschaften, sollte durch die Mitarbeiter der Amtsverwaltung neben dem regulären Tagesgeschäft, ohne eine wesentliche Personalerhöhung (2009 wurde im Zuge der Angliederung des Amtes Orderberg Personal abgebaut) bewältigt werden. Das war in Anbetracht des des erheblichen Arbeitsumfangs, aber auch wegen krankheitsbedingter und anderer Personalausfälle, nicht möglich.

 

Beide Prozesse wurden und werden deshalb durch das Institut für Publik Management begleitet und unterstützt. Weitere Unterstützung unterhält die Amtsverwaltung durch einen Mitarbeiter des GRPA des Landkreises Barnim, unter dessen Federführung der Abschluss 2011 für die Stadt Oderberg erstellt wird.

 

Der Rückstand in der Erstellung der Jahresrechnungen besteht auch in anderen Ämtern und Gemeinden des Landes. Das ging aus einer Erhebung des MIK und des Landkreises Barnim aus dem Jahr 2015/2016 hervor.Über den Stand der Arbeiten wurde der Amtsausschuss regelmäßig, auch im Rahmen der Beratungen der Arbeitsgruppe Doppik, informiert.

Die Jahresrechnung der Gemeinde Niederfinow für 2011 soll bis zum 31.08.2017 erstellt sein.