Vorlage - NI-017/2017

 
 
Betreff: Beauftragung eines Sachverständigen mit der Begutachtung von Feuchteschäden in der Turnhalle Niederfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
14.02.2017 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt den öffentlich bestellten Sachverständigen Dipl.-Ing. Ralf Leuschner, Schweizer Straße 10, 16225 Eberswalde mit Komplexuntersuchungen der vorhandenen Feuchtigkeitsschädigungen in den Räumen des Objektes „Turnhalle“ Niederfinow, Choriner Straße 17a, zu beauftragen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Niederfinow ist Eigentümerin des Grundstückes Choriner Straße 17a auf dem sich ein, als Turn-/Sporthalle genutztes, Gebäude befindet. Die Turnhalle wird auf Grundlage eines Pachtvertrages durch den Sportverein Grün-Weiß Niederfinow e.V. genutzt.

Bei einem Ortstermin am 06.01.2017 wurden in mehreren Räumen des Objekts partielle Putzabplatzungen, Putzverfärbungen bzw. Oberflächenverformungen an den Innenoberflächen der Außenwände ersichtlich. Die vor Ort erkennbaren Schadensbilder resultieren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus Materialauffeuchtungen.

Um zu klären, ob die vorhandenen Feuchteschäden aus einer Feuchte- und Salzbelastung des Mauerwerks resultieren (kapillar aufsteigende Feuchte; von außen eindringende Feuchte; hygroskopische Feuchteaufnahme; Kondensationsfeuchteaufnahme), wären Materialprobenentnahmen und labortechnische Untersuchungen vorzunehmen.

Der öffentlich bestellte Sachverständige Herr Leuschner aus Eberswalde wäre bereit für die Gemeinde eine Begutachtung durchzuführen und ein Gutachten zu erstellen. Bestandteil der Untersuchungen des Sachverständigen sind Bohrkernentnahmen und deren labortechnische Untersuchung sowie Oberflächentemperaturmessungen. Das Gutachten wird konkrete Sanierungsempfehlungen enthalten. Die Kosten für die Sachverständigenleistungen einschließlich Bohrkernentnahmen und Laborkosten beruhen auf dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und betragen 4.815,00 EUR zzgl. MWSt.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

5.729,85

 

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen