Vorlage - NI-018/2017
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt den öffentlich bestellten Sachverständigen Dipl.-Ing. Ralf Leuschner, Schweizer Straße 10, 16225 Eberswalde mit Komplexuntersuchungen der vorhandenen Feuchtigkeitsschädigungen in den Räumen des Objektes „Sportlerheim“ Niederfinow, Am Bahnhof, zu beauftragen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Niederfinow ist Eigentümerin des Sportplatzes Niederfinow auf dem sich ein Sportlerheim befindet. Der Sportplatz mit dem Sportlerheim wird auf Grundlage eines Pachtvertrages durch den Sportverein Grün-Weiß Niederfinow e.V. genutzt. Bei einem Ortstermin am 06.01.2017 wurden in mehreren Räumen des Sportlerheims partielle Putzabplatzungen, Putzverfärbungen bzw. Oberflächenverformungen an den Innenoberflächen der Außenwände ersichtlich. Die vor Ort erkennbaren Schadensbilder resultieren aus Materialauffeuchtungen. Um zu klären, ob die vorhandenen Feuchteschäden aus einer Feuchte- und Salzbelastung des Mauerwerks resultieren (kapillar aufsteigende Feuchte; von außen eindringende Feuchte; hygro-skopische Feuchteaufnahme; Kondensationsfeuchteaufnahme), wären Materialprobenentnahmen und labortechnische Untersuchungen vorzunehmen. Der öffentlich bestellte Sachverständige Herr Leuschner aus Eberswalde wäre bereit für die Ge-meinde eine Begutachtung durchzuführen und ein Gutachten zu erstellen. Bestandteil der Unter-suchungen des Sachverständigen sind Bohrkernentnahmen und deren labortechnische Untersu-chung sowie Oberflächentemperaturmessungen. Das Gutachten wird konkrete Sanierungsempfeh-lungen enthalten. Die Kosten für die Sachverständigenleistungen einschließlich Bohrkernentnah-men und Laborkosten beruhen auf dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und betragen 4.815,00 EUR zzgl. MWSt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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